SCHWARZE SCHAFE
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Es gibt Verwaltungen, die sich weigern, eine Schlichtung zu machen. Im Kummerkasten werden diese Verwaltungen genannt, um aufzuzeigen, dass diese nicht kooperativ sind und nicht im Sinne der Bediensteten handeln.
Das gewerkschaftsfeindliche Verhalten besteht aus den Verhaltensweisen des Arbeitgebers, die darauf abzielen, die Ausübung der Gewerkschaftsfreiheit, gewerkschaftliche Betätigung sowie das Streikrecht zu verhindern oder einzuschränken. Siehe Text des Artikels 28 des Gesetzes 300/1970 "Arbeiterstatut" (TITEL IV - Verschiedene und allgemeine Verfügungen) der Normen zum Schutz der Freiheit und der Würde der Arbeiter an Gewerkschaftsfreiheit und gewerkschaftliche Aktivitäten am Arbeitsplatz und Regeln für die Vermittlung, zuletzt aktualisiert mit den Änderungen des Gesetzesdekrets 24. September 2016, Nr. 185.
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