Pendler
Liebes Mitglied, die Beitragsgesuche für das Jahr 2022 kann ausschließlich zwischen...
dem 30. Jänner 2023 und dem 31. März 2023 "ONLINE" eingereicht werden.
Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) vom üblichen Aufenthaltsort zum Arbeitsplatz pendeln müssen und eine Strecke von mehr als 18 Kilometern zurückgelegen müssen, auf welcher keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren.
Der Beitrag wird in folgenden Fällen gewährt:
- wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können, da das erste öffentliche Verkehrsmittel den Arbeitsplatz nach Beginn des Arbeitsturnus erreicht und/oder das letzte öffentliche Verkehrsmittel vor Ende des Arbeitsturnus abfährt;
- wenn die Gesamtwartezeit bei Benutzung der am besten geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich etwaiger Fußwege, mindestens 60 Minuten beträgt;
- wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Strecke von mehr als 10 Kilometer vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Haltestelle mit Parkmöglichkeit zurücklegen müssen, wo ein öffentlicher Liniendienst mit einer Gesamtwartezeit von weniger als 60 Minuten zur Verfügung steht; in diesem Fall steht der Beitrag nur für die Entfernung zwischen dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der genannten Haltestelle zu.
Online-Dienst: https://onlinedialog.civis.bz.it/new_de.aspx?pos=PL07-U3802_PEND
Link Online-Dienst
Bei Fragen kannst du uns jederzeit kontaktieren.
AGO Service
Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) vom üblichen Aufenthaltsort zum Arbeitsplatz pendeln müssen und eine Strecke von mehr als 18 Kilometern zurückgelegen müssen, auf welcher keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren.
Der Beitrag wird in folgenden Fällen gewährt:
- wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können, da das erste öffentliche Verkehrsmittel den Arbeitsplatz nach Beginn des Arbeitsturnus erreicht und/oder das letzte öffentliche Verkehrsmittel vor Ende des Arbeitsturnus abfährt;
- wenn die Gesamtwartezeit bei Benutzung der am besten geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich etwaiger Fußwege, mindestens 60 Minuten beträgt;
- wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Strecke von mehr als 10 Kilometer vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Haltestelle mit Parkmöglichkeit zurücklegen müssen, wo ein öffentlicher Liniendienst mit einer Gesamtwartezeit von weniger als 60 Minuten zur Verfügung steht; in diesem Fall steht der Beitrag nur für die Entfernung zwischen dem gewöhnlichen Aufenthaltsort und der genannten Haltestelle zu.
Online-Dienst: https://onlinedialog.civis.bz.it/new_de.aspx?pos=PL07-U3802_PEND
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