eine Arbeitsstunde
Finde heraus, wie viel deine Arbeitsleistung pro Arbeitsstunde wert sind...
Finde heraus, wie viel deine Arbeitsleistung pro Arbeitsstunde wert sind
Die bereichsübergreifenden Kollektivverhandlungen werden am 21. Januar 2024 um 14.00 Uhr wiederaufgenommen. Es ist wichtig, dass wir unseren Stundenlohn für die einzelnen Funktionsebenen überprüfen, um die bevorstehenden Verhandlungen bestmöglich zu gestalten und sicherzustellen, dass unsere Forderungen erfüllt werden. Das Jahr 2025 ist entscheidend, um endlich ein Gleichgewicht zu finden, das die Nachhaltigkeit des Lebens in Südtirol durch eine angemessene Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer ermöglicht, die mit den erbrachten Arbeitsleistungen und den Aufgaben, für die man eingestellt wurde, in Einklang steht. Wir erwarten die notwendigen Mittel für eine angemessene Gehaltserhöhung, da starke Anstiege bei den Energiekosten zu erwarten sind und die Inflation möglicherweise doppelt so hoch wie 2024 ausfällt, was erneut vor allem die Arbeiter und ihre Familien benachteiligen würde. Es wird daher entscheidend sein, die Entwicklung der Energiekosten genau zu beobachten und wichtige Maßnahmen während der gesamten Kollektivverhandlungen zu berücksichtigen.
Im Folgenden findest du eine Übersichtstabelle, aus der du die bescheidene Erhöhung der Stundenarbeitsvergütung für jeden von uns, die im Vertrag vom 31.10.2023 festgelegt wurde, entnehmen kannst.
2. Funktionsebene
2022 = 10,94 €
2023 = 11,20 €
Erhöhen = 0,26 €
Monatlich = 41,60 €
3. Funktionsebene
2022 = 11,38 €
2023 = 11,65 €
Erhöhen = 0,27 €
Monatlich = 43,20 €
4. Funktionsebene
2022 = 11,86 €
2023 = 12,14 €
Erhöhen = 0,28 €
Monatlich = 44,80 €
5. Funktionsebene
2022 = 12,58 €
2023 = 12,89 €
Erhöhen = 0,31 €
Monatlich = 49,60 €
6. Funktionsebene
2022 = 13,50 €
2023 = 13,83 €
Erhöhen = 0,33 €
Monatlich = 52,80 €
7. Funktionsebene
2022 = 14,73 €
2023 = 15,22 €
Erhöhen = 0,49 €
Monatlich = 78,40 €
7. ter Funktionsebene
2022 = 15,14 €
2023 = 15,72 €
Erhöhen = 0,58 €
mensile = 92,80 €
7. bis Funktionsebene
2022 = 15,81 €
2023 = 16,27 €
Erhöhen = 0,46 €
Monatlich = 73,60 €
8. Funktionsebene
2022 = 16,79 €
2023 = 17,21 €
Erhöhen = 0,42 €
Monatlich = 67,20 €
9. Funktionsebene
2022 = 18,82 €
2023 = 19,31 €
Erhöhen = 0,49 €
Monatlich =78,40 €
Landeslehrpersonal
2022 = 14,46 €
2023 = 14,89 €
Erhöhen = 0,43 €
Monatlich = 68,80 €
2022: BÜKV vom 03.12.2020 - wirtschaftlicher Teil
2023: BÜKV vom 31.10.2023 - wirtschaftlicher Teil
Von diesen Beträgen (brutto) müssen noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
Kann man da von Lohnerhöhungen sprechen?
Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org
Die bereichsübergreifenden Kollektivverhandlungen werden am 21. Januar 2024 um 14.00 Uhr wiederaufgenommen. Es ist wichtig, dass wir unseren Stundenlohn für die einzelnen Funktionsebenen überprüfen, um die bevorstehenden Verhandlungen bestmöglich zu gestalten und sicherzustellen, dass unsere Forderungen erfüllt werden. Das Jahr 2025 ist entscheidend, um endlich ein Gleichgewicht zu finden, das die Nachhaltigkeit des Lebens in Südtirol durch eine angemessene Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer ermöglicht, die mit den erbrachten Arbeitsleistungen und den Aufgaben, für die man eingestellt wurde, in Einklang steht. Wir erwarten die notwendigen Mittel für eine angemessene Gehaltserhöhung, da starke Anstiege bei den Energiekosten zu erwarten sind und die Inflation möglicherweise doppelt so hoch wie 2024 ausfällt, was erneut vor allem die Arbeiter und ihre Familien benachteiligen würde. Es wird daher entscheidend sein, die Entwicklung der Energiekosten genau zu beobachten und wichtige Maßnahmen während der gesamten Kollektivverhandlungen zu berücksichtigen.
Im Folgenden findest du eine Übersichtstabelle, aus der du die bescheidene Erhöhung der Stundenarbeitsvergütung für jeden von uns, die im Vertrag vom 31.10.2023 festgelegt wurde, entnehmen kannst.
2. Funktionsebene
2022 = 10,94 €
2023 = 11,20 €
Erhöhen = 0,26 €
Monatlich = 41,60 €
3. Funktionsebene
2022 = 11,38 €
2023 = 11,65 €
Erhöhen = 0,27 €
Monatlich = 43,20 €
4. Funktionsebene
2022 = 11,86 €
2023 = 12,14 €
Erhöhen = 0,28 €
Monatlich = 44,80 €
5. Funktionsebene
2022 = 12,58 €
2023 = 12,89 €
Erhöhen = 0,31 €
Monatlich = 49,60 €
6. Funktionsebene
2022 = 13,50 €
2023 = 13,83 €
Erhöhen = 0,33 €
Monatlich = 52,80 €
7. Funktionsebene
2022 = 14,73 €
2023 = 15,22 €
Erhöhen = 0,49 €
Monatlich = 78,40 €
7. ter Funktionsebene
2022 = 15,14 €
2023 = 15,72 €
Erhöhen = 0,58 €
mensile = 92,80 €
7. bis Funktionsebene
2022 = 15,81 €
2023 = 16,27 €
Erhöhen = 0,46 €
Monatlich = 73,60 €
8. Funktionsebene
2022 = 16,79 €
2023 = 17,21 €
Erhöhen = 0,42 €
Monatlich = 67,20 €
9. Funktionsebene
2022 = 18,82 €
2023 = 19,31 €
Erhöhen = 0,49 €
Monatlich =78,40 €
Landeslehrpersonal
2022 = 14,46 €
2023 = 14,89 €
Erhöhen = 0,43 €
Monatlich = 68,80 €
2022: BÜKV vom 03.12.2020 - wirtschaftlicher Teil
2023: BÜKV vom 31.10.2023 - wirtschaftlicher Teil
Von diesen Beträgen (brutto) müssen noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
Kann man da von Lohnerhöhungen sprechen?
Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO -Landessekretär
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org