Haushaltsgesetz 2019

Nützliche Informationen zu Neuerungen 2019 – staatl. Haushaltsgesetz Nr. 145 vom 30.12.2018 (in Klammern jeweils die Nummer des Gesetzes-Absatzes)
MwSt.:
MwSt.-Prozentsätze werden 2019 nicht erhöht (Absatz 2); keine Senkung der Zusatzabgaben auf Treibstoff (5).

Landwirtschaft:
Vergünstigungen für Brauereien (689-691), für Pilzesammler und Anbauer (692-699), für Bio- Treibstoffe (953-957), Produkte Verkauf (700) und mithelfende Familienmitglieder (705).

Gebäude:
Verlängerung energetische Sanierung, Sanierung, Möbelankauf (67), Grüner Bonus (Garten) noch für ein Jahr gültig (68), Unbewohnbare Immobilien von ISEE ausgeschlossen (986).

Ecobonus Auto PKW:
Skonto bei Elektroauto-Ankauf (1031-1035), Steuerabsetzung bei Ladesäulen (1039-1041), Steuer auf abgasreiche Autos (1042), Förderung der Verschrottung von Kleinmotorrädern (1057- 1064), Reduzierung der Autosteuer auf historische Fahrzeuge (1048).

Familie:
Erhöhung der Steuerabsetzung bei Blindenhunde (27), „Cedolare secca“ auch bei Geschäftsvermietung (59,1127), Rai-Gebühren (89-90), „Bürgereinkommen“ und Pension „quota 100“ (255-259), Familienförderung (487-488), Abgeltung getäuschter Sparer (493-508), Kultur- Card an 18-jährige (604), Sportbonus (621-628), Parkanlagen und Rückgewinnung aufgelassener Grundflächen (156-161).

Fiskus und Steuereinhebung:
Besteuerung von Nachhilfestunden (13-16), Flat Tax von 20% für MwSt.-Nr. mit Einkünften von 65.000 bis 100.000 Euro im Jahr (17-22), Elektronische Rechnung (53-54).

Betriebe:
Neue WEB-Steuer von 3% (35-50), Befreiung der Rechnungspflicht bei Sponsorverträgen (56), Abschaffung IRI (1055) und ACE (1080), Steuerguthaben bei Plastik-Recycling (73-77), Kürzung der IRAP-Absetzbarkeit (1085-1087).

Steuereintreibung:
Ansuchen innerhalb 30.4. für Annullierung Steuerzahlkarten (184-189), Besteuerung der Versicherungen (1066), Interpretation zur Registersteuer (1084).

Beschäftigung und Betriebsförderung:
Begünstigte Besteuerung von reinvestierten Gewinnen und Erhöhung der Beschäftigung (28-34), Förderung der Anstellung von Jugendlichen im Transportbereich (291-295), Voucher für Manager (228-230-231), Erhöhung der Barzahlungen für Touristen (245).

Pensionen:
Keine Teuerungsangleichung für hohe Pensionen (260-269), Solidaritätsbeitrag von 15% bei Pensionen von 100.000 – 130.000 Euro im Jahr bis 40% für Pensionen über 500.000 Euro im Jahr (216-263).

Achtung – wichtige Informationen bei energetischer Sanierung und Möbel-/Geräteankauf:

Auch wenn die Abschreibung bei verschiedenen Arbeiten von 65% auf 50% reduziert worden ist (z.B. Fenster), bleibt die Pflicht der ENEA-Meldung aufrecht. Die entsprechende Frist für diese Meldung wurde wegen der Rechtsunsicherheit bis Ende Februar 2019 verlängert. Eine entsprechende ENEA-Meldung ist auch notwendig, wenn mit dem Möbel-Bonus auch große Haushaltsgeräte der Energieklasse A+ usw. angekauft werden.

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