SCHWARZE SCHAFE
Gewerkschaftsfeindliches Verhalten - In diesem Bereich der Ago-Website finden Sie...
die Verwaltungen der Südtiroler Gebietskörperschaften, die mit der Autonomen Gewerkschaftsorganisation AGO nicht zusammenarbeiten, sowie eine kurze Zusammenfassung der Gründe, die dazu geführt haben, dass bestimmte Verwaltungen auf unsere schwarze Liste gesetzt wurden.
Das gewerkschaftsfeindliche Verhalten besteht aus den Verhaltensweisen des Arbeitgebers, die darauf abzielen, die Ausübung der Gewerkschaftsfreiheit, gewerkschaftliche Betätigung sowie das Streikrecht zu verhindern oder einzuschränken.
Siehe Text des Artikels 28 des Gesetzes 300/1970 des "Arbeiterstatutes" (TITEL IV - Verschiedene und allgemeine Verfügungen) der Normen zum Schutz der Freiheit und der Würde der Arbeiter an Gewerkschaftsfreiheit und gewerkschaftliche Aktivitäten am Arbeitsplatz und Regeln für die Vermittlung, zuletzt aktualisiert mit den Änderungen des Gesetzesdekrets 24. September 2016, Nr. 185.
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Das gewerkschaftsfeindliche Verhalten besteht aus den Verhaltensweisen des Arbeitgebers, die darauf abzielen, die Ausübung der Gewerkschaftsfreiheit, gewerkschaftliche Betätigung sowie das Streikrecht zu verhindern oder einzuschränken.
Siehe Text des Artikels 28 des Gesetzes 300/1970 des "Arbeiterstatutes" (TITEL IV - Verschiedene und allgemeine Verfügungen) der Normen zum Schutz der Freiheit und der Würde der Arbeiter an Gewerkschaftsfreiheit und gewerkschaftliche Aktivitäten am Arbeitsplatz und Regeln für die Vermittlung, zuletzt aktualisiert mit den Änderungen des Gesetzesdekrets 24. September 2016, Nr. 185.
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