STAND DER VERHANDLUNGEN
Stand der Verhandlungen zum Bereichübergreifenden Kollektivvertrag - Mit dem Nachtragshaushalt sind die Finanzmittel für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages festgelegt worden...
Diese betragen für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 195,5 Mio. für den Bereich Landesverwaltung und Sanität. Die Verwaltungen des Bereichs Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Altersheime müssen die entsprechenden Mittel selbst auf ihre Haushaltskapitel vorsehen.
Jetzt geht es darum, diese Mittel angemessen zu verteilen, damit die durchschnittliche Gehaltserhöhung im Dreijahreszeitraum für alle Bediensteten 10% ausmacht.
Nach langen Diskussionen konzentrieren wir uns nun auf 3 Punkte:
1. IPCA-Anpassung für den Dreijahreszeitraum von insgesamt 4,8%.
2. Verdoppelung der Finanzierung des Leistungsfonds mit Definition eines
Grundbetrages für alle.
3. Zuerkennung einer zusätzlichen Zulage.
Was ist für uns wichtig in dieser Diskussion:
1. Die Berechnungsgrundlage für die IPCA-Anpassung so hoch wie möglich
anzusetzen.
2. Die Definition eines für alle gleichen Grundbetrages unabhängig von den in den
verschiedenen Bereichen geltenden Regelungen.
3. Festlegung einer zusätzlichen Zulage für alle Bediensteten, bezogen auf:
Sprachkompetenz, territoriale Besonderheiten.
Die Diskussion ist noch im Gange, trotzdem möchten wir uns mit euch zu diesen Themen und Vorschlägen in eigenen Versammlungen im Herbst auseinandersetzen.
Genauere Informationen dazu werden wir euch rechtzeitig übermitteln.
WICHTIG: nehmt an den Versammlungen wieder zahlreich teil!
GS-AGO-SAG
G. Moggio A. Unterkircher S. Boragine
NURSING UP
M. Ribetto P. Morandell
AGB CGIL
A. Hofer U. Bauhofer F. Dalla Costa
SGBCISL
M. Mantovan C. Scrinzi D. Califano
SGK UIL
M. Murari
G. Pandini S. Bonetalli
ASGB
K. Wellenzohn S. Erschbamer H. Rungg
Jetzt geht es darum, diese Mittel angemessen zu verteilen, damit die durchschnittliche Gehaltserhöhung im Dreijahreszeitraum für alle Bediensteten 10% ausmacht.
Nach langen Diskussionen konzentrieren wir uns nun auf 3 Punkte:
1. IPCA-Anpassung für den Dreijahreszeitraum von insgesamt 4,8%.
2. Verdoppelung der Finanzierung des Leistungsfonds mit Definition eines
Grundbetrages für alle.
3. Zuerkennung einer zusätzlichen Zulage.
Was ist für uns wichtig in dieser Diskussion:
1. Die Berechnungsgrundlage für die IPCA-Anpassung so hoch wie möglich
anzusetzen.
2. Die Definition eines für alle gleichen Grundbetrages unabhängig von den in den
verschiedenen Bereichen geltenden Regelungen.
3. Festlegung einer zusätzlichen Zulage für alle Bediensteten, bezogen auf:
Sprachkompetenz, territoriale Besonderheiten.
Die Diskussion ist noch im Gange, trotzdem möchten wir uns mit euch zu diesen Themen und Vorschlägen in eigenen Versammlungen im Herbst auseinandersetzen.
Genauere Informationen dazu werden wir euch rechtzeitig übermitteln.
WICHTIG: nehmt an den Versammlungen wieder zahlreich teil!
GS-AGO-SAG
G. Moggio A. Unterkircher S. Boragine
NURSING UP
M. Ribetto P. Morandell
AGB CGIL
A. Hofer U. Bauhofer F. Dalla Costa
SGBCISL
M. Mantovan C. Scrinzi D. Califano
SGK UIL
M. Murari
G. Pandini S. Bonetalli
ASGB
K. Wellenzohn S. Erschbamer H. Rungg