Nachkauf Studienjahre
NEU: begünstigter Nachkauf Studienjahre und nicht gedeckter Beitragszeiten...
Begünstigter Nachkauf von Studienjahren:
Zu den bereits bestehenden Bestimmungen ermöglicht der Gesetzgeber eine neue begünstigtere Form Studienjahre (die gesetzlich vorgesehene Studiendauer) nachzukaufen. Diese gilt allerdings nur für Studienjahre ab dem 01.01.1996.
Die neue Bestimmung ermöglicht allen Interessierten den Nachkauf von Studienzeiten ab dem 01.01.1996 zu einem begünstigten Berechnungssatz. Als Berechnungsgrundlage wird nicht die Gehaltssituation der Gesuchstellers selbst herangezogen, sondern der Betrag des Mindesteinkommens derzeit 15.883€ Auf diesen Betrag werden dann die 33% berechnet. Dadurch kostet der Nachkauf eines Studienjahres nur 5.240 Euro.
Die Zahlung kann einmalig erfolgen oder in 120 Raten ohne Zinsen. Zudem kann die Zahlung bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Ein bereits laufender Nachkauf mit Ratenzahlung kann mit Anerkennung der Zeit eingestellt werden und neu mit Begünstigung beantragt werden.
Achtung: Das Studium muss außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolviert worden sein. Sollten während des Studiums durch gemeldete Arbeit Pensionsversicherungszeiten angereift sein, können nur noch jene Zeiträume des Studiums zurückgekauft werden, die nicht pensionsversichert sind.
Nachkauf von nicht gedeckten Zeiten:
Wer Monate oder Jahre hat, welche weder durch effektive, noch durch figurative Beiträge (Mutterschaft, Militärdienst, Arbeitslosenzeiten,..) versichert waren, hat die Möglichkeit versuchsweise für den Zeitraum 2019 - 2021, diese nicht gedeckten Versicherungszeiten zwischen dem 01.06.1996 und dem 29.01.2019 bis zu einem Maximum von 5 Jahren für die Rente begünstigt nachzukaufen. Allerdings gilt diese Bestimmung nur für jene, die nach dem 01.01.1996 begonnen haben, Beiträge in die Pensionsvorsorge einzuzahlen.
Die Höhe der Beitragsleistung wird mit 33% der Entlohnung der letzten 12 Monate vor Gesuchstellung berechnet.
Der so errechnete Betrag kann einmalig oder in maximal 120 Raten bezahlt werden. Die Hälfte des Gesamtbetrages kann über 5 Jahre bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Zu den bereits bestehenden Bestimmungen ermöglicht der Gesetzgeber eine neue begünstigtere Form Studienjahre (die gesetzlich vorgesehene Studiendauer) nachzukaufen. Diese gilt allerdings nur für Studienjahre ab dem 01.01.1996.
Die neue Bestimmung ermöglicht allen Interessierten den Nachkauf von Studienzeiten ab dem 01.01.1996 zu einem begünstigten Berechnungssatz. Als Berechnungsgrundlage wird nicht die Gehaltssituation der Gesuchstellers selbst herangezogen, sondern der Betrag des Mindesteinkommens derzeit 15.883€ Auf diesen Betrag werden dann die 33% berechnet. Dadurch kostet der Nachkauf eines Studienjahres nur 5.240 Euro.
Die Zahlung kann einmalig erfolgen oder in 120 Raten ohne Zinsen. Zudem kann die Zahlung bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Ein bereits laufender Nachkauf mit Ratenzahlung kann mit Anerkennung der Zeit eingestellt werden und neu mit Begünstigung beantragt werden.
Achtung: Das Studium muss außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolviert worden sein. Sollten während des Studiums durch gemeldete Arbeit Pensionsversicherungszeiten angereift sein, können nur noch jene Zeiträume des Studiums zurückgekauft werden, die nicht pensionsversichert sind.
Nachkauf von nicht gedeckten Zeiten:
Wer Monate oder Jahre hat, welche weder durch effektive, noch durch figurative Beiträge (Mutterschaft, Militärdienst, Arbeitslosenzeiten,..) versichert waren, hat die Möglichkeit versuchsweise für den Zeitraum 2019 - 2021, diese nicht gedeckten Versicherungszeiten zwischen dem 01.06.1996 und dem 29.01.2019 bis zu einem Maximum von 5 Jahren für die Rente begünstigt nachzukaufen. Allerdings gilt diese Bestimmung nur für jene, die nach dem 01.01.1996 begonnen haben, Beiträge in die Pensionsvorsorge einzuzahlen.
Die Höhe der Beitragsleistung wird mit 33% der Entlohnung der letzten 12 Monate vor Gesuchstellung berechnet.
Der so errechnete Betrag kann einmalig oder in maximal 120 Raten bezahlt werden. Die Hälfte des Gesamtbetrages kann über 5 Jahre bei der Steuererklärung abgesetzt werden.