GEHALTSVERHANDLUNGEN
2. Rundbrief an unsere Mitglieder - Bericht zum Stand der Gehaltsverhandlungen „Wir bewegen uns“...
Im Folgenden ein weiterer kurzer Bericht zu den laufenden Verhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages.
Nachfolgend findet Ihr die gemeinsame Plattform der Gewerkschaften, welche bei der Verhandlung am 22.10. der öffentlichen Delegation vorgelegt worden ist.
Von der öffentlichen Delegation (Arbeitgeberseite) wurde die Bereitschaft bekundet, zu den einzelnen Punkten genauere Berechnungen anzustellen.
Zum ersten Punkt - Zusammenlegung von Grundgehalt und Sonderergänzungszulage, äußerte sich die Arbeitgeberseite positiv; allerdings müsste in diesem Zusammenhang das gesamte Lohngefüge neu gestaltet werden.
Zu Punkt 2 – Anhebung der Grundgehälter, sieht die AG-Seite keine rechtliche Möglichkeit, eine allgemeine Erhöhung aller Gehälter um 50 Euro durchzusetzen.
Der Punkt 3 zur Gehaltsanpassung gemäß nationaler Vorgaben von 3% für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wird von der AG- Seite akzeptiert, allerdings ohne nachträgliche Anpassung an die effektiv festgestellte Inflation.
Auch Punkt 4 wird von der AG-Seite positiv bewertet, allerdings nicht als Landeszulage sondern in Form einer Zweisprachigkeitszulage. Für bestimmte Berufskategorien (im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich) ohne Zweisprachigkeitspflicht wird eine andere Lösung vorgeschlagen. Diese Zweisprachigkeitszulage sollte einem ersten Vorschlag der AG-Seite zu Folge zwischen 50 und 86 Euro monatlich je nach Grad des Nachweises ausmachen, wobei ein höherer Nachweis zur höheren Zulage berechtigt.
Schließlich sieht die AG-Seite auch den Punkt 5 positiv mit der Einschränkung, dass bei einer Verdoppelung der Leistungsprämie die Zuweisung des Fonds zumindest 50% für die individuelle Bewertung (variabler Anteil) bestimmt sein muss, und der Rest für die Gesamtleistung des entsprechenden Dienstes (sogenannter fixer Anteil) bezahlt wird.
Ein erster Vertragsauszug (mit den wirtschaftlichen Besserstellungen) sollte noch im Dezember 2019 von den Vertragsparteien unterzeichnet werden; deshalb wurden für November und Dezember weitere 6 Verhandlungen festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Der AGO-Landesvorsitzende Dr. Andreas Unterkircher
____________________________
Bozen, den 22.10.2019
Gewerkschaftsforderungen zu den bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen für den wirtschaftlichen Teil im Dreijahreszeitraum 2019, 2020, 2021
1. Zusammenlegung des Grundgehaltes und der Sonderergänzungszulage: in Berücksichtigung von Punkt 1, sollen die beiden fixen Lohnelemente Grundgehalt und Sonderergänzungszulage ebenso rückwirkend ab 01.01.2019 zu einem einzigen Lohnelement zusammengelegt werden. Die angefallenen zweijährigen Klassen und Vorrückungen werden rückwirkend ab 01.01.2019 aufgrund des einzigen Lohnelementes neu berechnet. Die bis 31.12.2018 gültigen Grundgehälter der jeweiligen Funktionsebenen bleiben als Berechnungsgrundlage für allfällige Zulagen aufrecht.
2. Anhebung der Grundgehälter: da die von Seiten der öffentlichen Delegation eingebrachte lokale IPCA von 4,8% keine Anwendung findet, fordern wir die Anhebung der Grundgehälter um den gekürzten Prozentsatz, also jeweils um einen einheitlichen monatlichen Fixbetrag von 50€ mit Beginn ab 01.01.2019.
3. Gehaltsanpassung 2019-2021: der vom Staat vorgegebene IPCA-Index von 3% wird auf das einzige zusammengelegte Lohnelement (Grundgehalt und Sonderergänzungszulage) berechnet. Sollte die effektive ASTAT Inflation höher sein als der programmierte Index, so wird diese Differenz am Ende des Dreijahreszeitraumes ausgeglichen.
4. Einführung eines fixen Lohnelementes: die Einführung eines fixen Lohnelementes (z.B. Landeszulage, territoriale Zulage, ... ) soll der Komplexität des Territoriums, der Mehrsprachigkeit im Umgang mit der Öffentlichkeit und den Kunden in der Ausübung der Tätigkeit, der Zweisprachigkeit bei der Textfassung, der erhöhten Komplexität in der Verwaltung, im Bildungs-, sowie im sanitären und sozialen Bereich Rechnung tragen ...
5. Aufwertung Leistungslohn: zusätzlich zu den vorhergehenden Punkten soll der für die Leistungsprämien für die Allgemeinheit des Personals bestehende Fonds verdoppelt werden, wobei in diesem Vertrag ein fixer Grundbetrag vorzusehen ist, welcher im Ausmaß von 4% auf den Gesamtbetrag der oberen Besoldungsstufe 0 (Gehalt + SEZ) der jeweiligen Funktionsebene berechnet wird. Das daraus resultierende Ergebnis kann entweder monatlich oder als einmaliger Betrag im Juni eines jeden Jahres ausbezahlt werden.
AGB CGIL ASGB SGBCISL SGK UIL GS-AGO-SAG NURSING UP
Nachfolgend findet Ihr die gemeinsame Plattform der Gewerkschaften, welche bei der Verhandlung am 22.10. der öffentlichen Delegation vorgelegt worden ist.
Von der öffentlichen Delegation (Arbeitgeberseite) wurde die Bereitschaft bekundet, zu den einzelnen Punkten genauere Berechnungen anzustellen.
Zum ersten Punkt - Zusammenlegung von Grundgehalt und Sonderergänzungszulage, äußerte sich die Arbeitgeberseite positiv; allerdings müsste in diesem Zusammenhang das gesamte Lohngefüge neu gestaltet werden.
Zu Punkt 2 – Anhebung der Grundgehälter, sieht die AG-Seite keine rechtliche Möglichkeit, eine allgemeine Erhöhung aller Gehälter um 50 Euro durchzusetzen.
Der Punkt 3 zur Gehaltsanpassung gemäß nationaler Vorgaben von 3% für die Jahre 2019, 2020 und 2021 wird von der AG- Seite akzeptiert, allerdings ohne nachträgliche Anpassung an die effektiv festgestellte Inflation.
Auch Punkt 4 wird von der AG-Seite positiv bewertet, allerdings nicht als Landeszulage sondern in Form einer Zweisprachigkeitszulage. Für bestimmte Berufskategorien (im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich) ohne Zweisprachigkeitspflicht wird eine andere Lösung vorgeschlagen. Diese Zweisprachigkeitszulage sollte einem ersten Vorschlag der AG-Seite zu Folge zwischen 50 und 86 Euro monatlich je nach Grad des Nachweises ausmachen, wobei ein höherer Nachweis zur höheren Zulage berechtigt.
Schließlich sieht die AG-Seite auch den Punkt 5 positiv mit der Einschränkung, dass bei einer Verdoppelung der Leistungsprämie die Zuweisung des Fonds zumindest 50% für die individuelle Bewertung (variabler Anteil) bestimmt sein muss, und der Rest für die Gesamtleistung des entsprechenden Dienstes (sogenannter fixer Anteil) bezahlt wird.
Ein erster Vertragsauszug (mit den wirtschaftlichen Besserstellungen) sollte noch im Dezember 2019 von den Vertragsparteien unterzeichnet werden; deshalb wurden für November und Dezember weitere 6 Verhandlungen festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Der AGO-Landesvorsitzende Dr. Andreas Unterkircher
____________________________
Bozen, den 22.10.2019
Gewerkschaftsforderungen zu den bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen für den wirtschaftlichen Teil im Dreijahreszeitraum 2019, 2020, 2021
1. Zusammenlegung des Grundgehaltes und der Sonderergänzungszulage: in Berücksichtigung von Punkt 1, sollen die beiden fixen Lohnelemente Grundgehalt und Sonderergänzungszulage ebenso rückwirkend ab 01.01.2019 zu einem einzigen Lohnelement zusammengelegt werden. Die angefallenen zweijährigen Klassen und Vorrückungen werden rückwirkend ab 01.01.2019 aufgrund des einzigen Lohnelementes neu berechnet. Die bis 31.12.2018 gültigen Grundgehälter der jeweiligen Funktionsebenen bleiben als Berechnungsgrundlage für allfällige Zulagen aufrecht.
2. Anhebung der Grundgehälter: da die von Seiten der öffentlichen Delegation eingebrachte lokale IPCA von 4,8% keine Anwendung findet, fordern wir die Anhebung der Grundgehälter um den gekürzten Prozentsatz, also jeweils um einen einheitlichen monatlichen Fixbetrag von 50€ mit Beginn ab 01.01.2019.
3. Gehaltsanpassung 2019-2021: der vom Staat vorgegebene IPCA-Index von 3% wird auf das einzige zusammengelegte Lohnelement (Grundgehalt und Sonderergänzungszulage) berechnet. Sollte die effektive ASTAT Inflation höher sein als der programmierte Index, so wird diese Differenz am Ende des Dreijahreszeitraumes ausgeglichen.
4. Einführung eines fixen Lohnelementes: die Einführung eines fixen Lohnelementes (z.B. Landeszulage, territoriale Zulage, ... ) soll der Komplexität des Territoriums, der Mehrsprachigkeit im Umgang mit der Öffentlichkeit und den Kunden in der Ausübung der Tätigkeit, der Zweisprachigkeit bei der Textfassung, der erhöhten Komplexität in der Verwaltung, im Bildungs-, sowie im sanitären und sozialen Bereich Rechnung tragen ...
5. Aufwertung Leistungslohn: zusätzlich zu den vorhergehenden Punkten soll der für die Leistungsprämien für die Allgemeinheit des Personals bestehende Fonds verdoppelt werden, wobei in diesem Vertrag ein fixer Grundbetrag vorzusehen ist, welcher im Ausmaß von 4% auf den Gesamtbetrag der oberen Besoldungsstufe 0 (Gehalt + SEZ) der jeweiligen Funktionsebene berechnet wird. Das daraus resultierende Ergebnis kann entweder monatlich oder als einmaliger Betrag im Juni eines jeden Jahres ausbezahlt werden.
AGB CGIL ASGB SGBCISL SGK UIL GS-AGO-SAG NURSING UP