Volksabstimmungen
Am Sonntag, den 29. März 2020 findet in Italien ein Verfassungsreferendum über die Verkleinerung der beiden Kammern des italienischen Parlaments statt...
Regelung der Arbeitszeit bei Wahlen / Volksabstimmungen
Die zur Abstimmung stehende Verfassungsänderung sieht die Verringerung der Zahl der gewählten Mitglieder der Abgeordnetenkammer von 630 auf 400 und des Senats von 315 auf 200 vor. Bei dieser Abstimmung ist kein Quorum festgelegt: das Ergebnis ist bei jedweder Teilnehmerzahl gültig.
Als AGO empfehlen wir bei dieser Abstimmung das "JA" anzukreuzen, damit die Anzahl der PolitikerInnen in Italien reduziert, und damit die unverhältnismäßig hohen Politikkosten zu Lasten des Staatshaushaltes / unserer Steuergelder verringert werden.
Gemeindebedienstete, welche am Samstag, Sonntag und Montagmorgen Dienst leisten müssen, haben Anrecht auf folgende entsprechende Ausgleichsruhetage bzw. Überstundenvergütung.
Für den Samstag steht entweder ein Ausgleichsruhetag oder die Überstundenvergütung zu, sofern mehr als die Hälfte der normalen Tagesarbeitszeit Dienst geleistet wird - wenn weniger als die Hälfte Dienst geleistet wird, steht nur die Überstundenvergütung zu.
Für den Sonntag steht ein Ausgleichsruhetag und die Überstunden- vergütung zu.
Am Montag trifft folgende Bestimmung zu:
Unbeschadet der normalen Dauer der Wochenarbeitszeit hat das Personal alle 24 Stunden Anrecht auf eine durchgehende Ruhepause von 11 Stunden. Am Montag, bei einem voraussichtlichen Dienst bis zum Beispiel 3,30 oder 4 Uhr morgens, wird diese Arbeit als Nachtüberstunden bewertet.
Danach kann eine Ruhepause von 11 Stunden beansprucht werden. Wir werden uns bemühen, für Montag eine bessere Lösung auszuhandeln.
Für die Mitglieder der Sektionswahlämter (Präsident, Stimmzähler, Sekretär, Listenvertreter, usw.) gilt der Montag als gearbeitet, wenn sich die Arbeiten des Sektionswahlamtes über 24 Uhr des Sonntags ausdehnen (egal um wie viele Stunden oder Bruchteile davon).
Ihr AGO Service
sb 4.3.2020
Die zur Abstimmung stehende Verfassungsänderung sieht die Verringerung der Zahl der gewählten Mitglieder der Abgeordnetenkammer von 630 auf 400 und des Senats von 315 auf 200 vor. Bei dieser Abstimmung ist kein Quorum festgelegt: das Ergebnis ist bei jedweder Teilnehmerzahl gültig.
Als AGO empfehlen wir bei dieser Abstimmung das "JA" anzukreuzen, damit die Anzahl der PolitikerInnen in Italien reduziert, und damit die unverhältnismäßig hohen Politikkosten zu Lasten des Staatshaushaltes / unserer Steuergelder verringert werden.
Gemeindebedienstete, welche am Samstag, Sonntag und Montagmorgen Dienst leisten müssen, haben Anrecht auf folgende entsprechende Ausgleichsruhetage bzw. Überstundenvergütung.
Für den Samstag steht entweder ein Ausgleichsruhetag oder die Überstundenvergütung zu, sofern mehr als die Hälfte der normalen Tagesarbeitszeit Dienst geleistet wird - wenn weniger als die Hälfte Dienst geleistet wird, steht nur die Überstundenvergütung zu.
Für den Sonntag steht ein Ausgleichsruhetag und die Überstunden- vergütung zu.
Am Montag trifft folgende Bestimmung zu:
Unbeschadet der normalen Dauer der Wochenarbeitszeit hat das Personal alle 24 Stunden Anrecht auf eine durchgehende Ruhepause von 11 Stunden. Am Montag, bei einem voraussichtlichen Dienst bis zum Beispiel 3,30 oder 4 Uhr morgens, wird diese Arbeit als Nachtüberstunden bewertet.
Danach kann eine Ruhepause von 11 Stunden beansprucht werden. Wir werden uns bemühen, für Montag eine bessere Lösung auszuhandeln.
Für die Mitglieder der Sektionswahlämter (Präsident, Stimmzähler, Sekretär, Listenvertreter, usw.) gilt der Montag als gearbeitet, wenn sich die Arbeiten des Sektionswahlamtes über 24 Uhr des Sonntags ausdehnen (egal um wie viele Stunden oder Bruchteile davon).
Ihr AGO Service
sb 4.3.2020