Schulschließung

Liebes Mitglied, vom 05. bis 15. März sind die Kleinkindereinrichtungen, Kindergärten und Schulen in Südtirol geschlossen...
Es könnte sein, dass die Regierung noch Maßnahmen erläßt, die vorsehen, dass ein Elternteil im Falle einer Schulschließung von der Arbeit abwesend sein darf, um die minderjährigen Kinder zu betreuen (innerhalb von 14 Jahren). Bis dahin schicken wir die momentanen Möglichkeiten, die sofort und laut Verträge genutzt werden können:


Welche Möglichkeiten gibt es für die Eltern, die sich um die Kinder kümmern und zu Hause bleiben müssen?

1. Ansuchen um 5 Tage Sonderurlaub (pro Jahr) aus anderen schwerwiegenden Gründen, laut Art. 24 Buchstabe f des BÜKV vom 12. 02.2008. Dieser Sonderurlaub ist eine Kann- Bestimmung. Dieser kann von der Vewaltung auch abgelehnt werden.

2. Wer noch restliche Elternzeit hat, kann um Elternzeit ansuchen.

3. Die restlichen Tage müsssen mit Urlaub und Zeitausgleich abgedeckt werden

Hat man ein Recht zu Hause zu bleiben?

Der Bedienstete hat nicht automatisch ein Recht zu Hause zu bleiben, es braucht eine Absprache mit dem Arbeitgeber, damit die Dienste gedeckt sind.

Liebe Grüße
AGO-Landessekretariat

sb 05.3.2020