Ja wo sind wir hier?
Auf eine solche Autonomie können wir verzichten - Natürlich werden derzeit alle Anstrengungen unternommen...
um die “Corona-Krise” zu überwinden, und wir danken in diesem Zusammenhang all jenen Arbeitern und Angestellten, welche an vorderster Front gegen die Ausbreitung dieses Virus ihren Dienst leisten. Unser besonderer Dank gebührt den Bediensteten in den Sanitätsdiensten, Altersheimen und im Zivilschutz, welche im direkten Kontakt mit den erkrankten Patienten einem großen Risiko ausgesetzt sind.
Die Zentralregierung hat im Zusammenhang mit dieser Krise gleich mehrere Dekrete zum Schutz der Wirtschaft und Familien und damit auch für die Arbeiter und Angestellten erlassen. Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17.3.2020 sieht im Artikel 87, 3. Absatz vor, dass die Verwaltungen das Personal vom Dienst befreien können, nach Nutzung von angereiftem Urlaub, vom Resturlaub des Vorjahres, vom Überstundenausgleich, von Rotation und ähnlichen Maßnahmen in Anwendung der Kollektivverträge. Dieser Zeitraum der Dienstbefreiung zählt für alle Gesetzeswirkungen als geleisteter Dienst (“costituisce servizio prestato a tutti gli effetti di legge”).
In den Videokonferenzen zum BÜKV von gestern und vorgestern schlägt nun die Arbeitgeberseite (Landesverwaltung, Sanitätsbetrieb, Gemeindenverband, usw.) für unser Land Südtirol vor, den Zeitraum der Dienstbefreiung mit einem negativen Stundensaldo zu verrechnen, welcher im darauffolgenden Jahr abgebaut werden müsste. Im ersten Moment haben wir an einen schlechten Scherz gedacht. Solche Maßnahmen sind in keinem Gesetz und in keinem Kollektivvertrag vorgesehen und auch nicht zulässig. Wie kann auf die Zukunft einer Arbeitszeit zugegriffen werden – völlig widerrechtlich! Nur als Beispiel: wenn ein Bediensteter nach der Krise kündigt, dann müsste er noch die abzutragenden Stunden der Körperschaft zurückbezahlen? Ja wo sind wir hier? Leider in unserem gelobten Lande Südtirol! Am größten ist jedoch der Widerspruch zum Personal der Bildungseinrichtungen. Kein Politiker hat sich bei der Schließung der Kinderhorte, Kindergärten, usw. darüber beklagt, dass deren Personal vom Dienst befreit ist und ordnungsgemäß bezahlt wird. Nur beim restlichen Personal im öffentlichen Dienst soll jetzt die autonome Zuständigkeit und Macht ausgespielt werden, ganz nach dem bekannten Motto: divide ed impera.
Unsere “VolksvertreterInnen” rühmen sich und preisen unsere Autonomie anderen Ländern an – wir können im Angesicht solcher Vorgangsweisen auf diese Autonomie gerne verzichten. Die Autonome Provinz Trient hat übrigens die Bestimmungen der staatlichen Dekrete übernommen, wofür wir jene Politik loben.
Ihr AGO Service
25 03 2020 sb
Die Zentralregierung hat im Zusammenhang mit dieser Krise gleich mehrere Dekrete zum Schutz der Wirtschaft und Familien und damit auch für die Arbeiter und Angestellten erlassen. Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17.3.2020 sieht im Artikel 87, 3. Absatz vor, dass die Verwaltungen das Personal vom Dienst befreien können, nach Nutzung von angereiftem Urlaub, vom Resturlaub des Vorjahres, vom Überstundenausgleich, von Rotation und ähnlichen Maßnahmen in Anwendung der Kollektivverträge. Dieser Zeitraum der Dienstbefreiung zählt für alle Gesetzeswirkungen als geleisteter Dienst (“costituisce servizio prestato a tutti gli effetti di legge”).
In den Videokonferenzen zum BÜKV von gestern und vorgestern schlägt nun die Arbeitgeberseite (Landesverwaltung, Sanitätsbetrieb, Gemeindenverband, usw.) für unser Land Südtirol vor, den Zeitraum der Dienstbefreiung mit einem negativen Stundensaldo zu verrechnen, welcher im darauffolgenden Jahr abgebaut werden müsste. Im ersten Moment haben wir an einen schlechten Scherz gedacht. Solche Maßnahmen sind in keinem Gesetz und in keinem Kollektivvertrag vorgesehen und auch nicht zulässig. Wie kann auf die Zukunft einer Arbeitszeit zugegriffen werden – völlig widerrechtlich! Nur als Beispiel: wenn ein Bediensteter nach der Krise kündigt, dann müsste er noch die abzutragenden Stunden der Körperschaft zurückbezahlen? Ja wo sind wir hier? Leider in unserem gelobten Lande Südtirol! Am größten ist jedoch der Widerspruch zum Personal der Bildungseinrichtungen. Kein Politiker hat sich bei der Schließung der Kinderhorte, Kindergärten, usw. darüber beklagt, dass deren Personal vom Dienst befreit ist und ordnungsgemäß bezahlt wird. Nur beim restlichen Personal im öffentlichen Dienst soll jetzt die autonome Zuständigkeit und Macht ausgespielt werden, ganz nach dem bekannten Motto: divide ed impera.
Unsere “VolksvertreterInnen” rühmen sich und preisen unsere Autonomie anderen Ländern an – wir können im Angesicht solcher Vorgangsweisen auf diese Autonomie gerne verzichten. Die Autonome Provinz Trient hat übrigens die Bestimmungen der staatlichen Dekrete übernommen, wofür wir jene Politik loben.
Ihr AGO Service
25 03 2020 sb