Einvernehmensprotokoll
Sehr geehrte Mitglieder unserer Autonomen Gewerkschaftsorganisation AGO...
leider haben wir dieses Jahr am 1. Mai keinen Grund zum Feiern.
Nicht nur wegen der gegenwärtigen "Corona-Virus-Krise" vergeht uns die Lust am
Feiern, sondern vor allem durch das autoritäre und diktatorische Vorgehen
der öffentlichen Delegation bei den Verhandlungen zum BÜKV sehen wir keinen
Grund dafür.
So hat der Generaldirektor des Landes ein Einvernehmensprotokoll (siehe
Anhang) nach dem Motto "friss oder stirb" zur Unterschrift vorgelegt,
welches im völligen Widerspruch zu den staatlichen Vorgaben steht.
Da zum festgelegten Termin keine Gewerkschaft diese Vorlage unterschrieben hat,
versucht die Landesverwaltung jetzt über den "politischen Weg" mit einer
namentlichen Einladung an die Landessekretäre/vorsitzenden von
CGIL,CISL,UIL und ASGB dieses "Einvernehmen" zu finden.
Auf eine solche Autonomie mit Ausnutzung der Arbeiter und Angestellten können wir gerne
verzichten!
In diesem Protokoll ist festgehalten, dass zum Beispiel ein/e
Bedienstete/r ohne Einverständnis von der Gemeinde Innichen in die Gemeinde
Reschen versetzt werden könnte, ohne dabei auf irgendwelche Rechte der/s
Angestellten einzugehen.
Wollen wir denn in Südtirol eine Leibeigenschaft oder Sklaverei einführen?
In der Praxis sehen wir an vielen Beispielen in unserem Land, dass die
gegenwärtige Krise bewusst gegen unsere Interessen ausgenützt wird.
In der Stadtgemeinde Meran z.B. werden die Arbeiter angehalten, vor dem
Start zur Arbeit zu Hause das Fieber zu messen und dies in einer
Eigenerklärung festzuhalten. Diese Pflicht zum Fiebermessen vor
Arbeitsantritt bestünde aber für die Gemeindeverwaltung, die sich der
Verantwortung entledigt.
Ein weiteres Beispiel haben wir in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt,
wo die Generalsekretärin selbst die Telearbeit beansprucht, diese aber
anderen Bediensteten verwehrt. Dieselbe Führungsfrau wollte bereits eine
Angestellte ohne deren Einverständnis und im Widerspruch zu allen geltenden
Gesetzesbestimmungen von einer Körperschaft zur anderen versetzen. Soweit
haben wir es in Südtirol mit unserer Autonomie schon gebracht.
Nichtsdestotrotz werden wir auch weiterhin gegen diese ungesetzlichen
Vorgänge kämpfen und notfalls auch bei Gericht das Recht unserer Mitglieder
einfordern.
Für diesen Zweck ist unsere Gewerkschaft gegründet worden und
dazu sind wir da.
Mit unseren kollegialen Grüßen zum 1. Mai verbleibe ich in Verbundenheit
Euer Landesvorsitzender
Dr. Andreas Unterkircher
Link Dokument
1.5.2020 sb
Nicht nur wegen der gegenwärtigen "Corona-Virus-Krise" vergeht uns die Lust am
Feiern, sondern vor allem durch das autoritäre und diktatorische Vorgehen
der öffentlichen Delegation bei den Verhandlungen zum BÜKV sehen wir keinen
Grund dafür.
So hat der Generaldirektor des Landes ein Einvernehmensprotokoll (siehe
Anhang) nach dem Motto "friss oder stirb" zur Unterschrift vorgelegt,
welches im völligen Widerspruch zu den staatlichen Vorgaben steht.
Da zum festgelegten Termin keine Gewerkschaft diese Vorlage unterschrieben hat,
versucht die Landesverwaltung jetzt über den "politischen Weg" mit einer
namentlichen Einladung an die Landessekretäre/vorsitzenden von
CGIL,CISL,UIL und ASGB dieses "Einvernehmen" zu finden.
Auf eine solche Autonomie mit Ausnutzung der Arbeiter und Angestellten können wir gerne
verzichten!
In diesem Protokoll ist festgehalten, dass zum Beispiel ein/e
Bedienstete/r ohne Einverständnis von der Gemeinde Innichen in die Gemeinde
Reschen versetzt werden könnte, ohne dabei auf irgendwelche Rechte der/s
Angestellten einzugehen.
Wollen wir denn in Südtirol eine Leibeigenschaft oder Sklaverei einführen?
In der Praxis sehen wir an vielen Beispielen in unserem Land, dass die
gegenwärtige Krise bewusst gegen unsere Interessen ausgenützt wird.
In der Stadtgemeinde Meran z.B. werden die Arbeiter angehalten, vor dem
Start zur Arbeit zu Hause das Fieber zu messen und dies in einer
Eigenerklärung festzuhalten. Diese Pflicht zum Fiebermessen vor
Arbeitsantritt bestünde aber für die Gemeindeverwaltung, die sich der
Verantwortung entledigt.
Ein weiteres Beispiel haben wir in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt,
wo die Generalsekretärin selbst die Telearbeit beansprucht, diese aber
anderen Bediensteten verwehrt. Dieselbe Führungsfrau wollte bereits eine
Angestellte ohne deren Einverständnis und im Widerspruch zu allen geltenden
Gesetzesbestimmungen von einer Körperschaft zur anderen versetzen. Soweit
haben wir es in Südtirol mit unserer Autonomie schon gebracht.
Nichtsdestotrotz werden wir auch weiterhin gegen diese ungesetzlichen
Vorgänge kämpfen und notfalls auch bei Gericht das Recht unserer Mitglieder
einfordern.
Für diesen Zweck ist unsere Gewerkschaft gegründet worden und
dazu sind wir da.
Mit unseren kollegialen Grüßen zum 1. Mai verbleibe ich in Verbundenheit
Euer Landesvorsitzender
Dr. Andreas Unterkircher
Link Dokument
1.5.2020 sb