Landesgesetzentwurf Covid19

Liebes Mitglied, die Öffentliche Delegation hat beim BÜKV ein Einvernehmensprotokoll vorgelegt, welches von keiner beteiligten Gewerkschaftsorganisation unterzeichnet worden ist, da im völligen Widerspruch mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen...
Da die öffentliche Delegation dieses Einvernehmen mit den Gewerkschaften nicht erzielt
und anscheinend auch nicht sucht, wird jetzt einfach die Sozialpartnerschaft umgangen
und von den Regierungsparteien ein entsprechender Abänderungsantrag zum vorliegenden
Gesetzentwurf zur Covid-19-Krise vorgelegt.

Liebe Grüße
AGO Landesobmann
Andreas Unterkircher

PRESSEAUSSENDUNG
UND AN ALLE FRAKTIONEN IM SÜDTIROLER LANDTAG

Auf eine solche Autonomie können wir gerne verzichten Sozialpartnerschaft wird mit Füßen getreten

Mit großer Verwunderung müssen wir feststellen, dass die Landesregierung einen Abän- derungsvorschlag zum neuen Covid-19-Landesgesetz mit Artikel 1, Absatz 26-bis einge-
bracht hat, welcher direkt in die laufenden Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag eingreift.

Wie wohl allen Adressaten bekannt, hat die Öffentliche Delegation beim BÜKV ein Einver- nehmensprotokoll vorgelegt, welche von keiner beteiligten Gewerkschaftsorganisation un- terzeichnet worden ist, da im völligen Widerspruch mit den geltenden gesetzlichen Best- immungen. Nehmen wir uns ein Beispiel an den Autonomen Provinz Trient, welche bereits in kurzer Zeit und termingerecht eine entsprechende Regelung im Einvernehmen mit den Gewerkschaften verabschiedet hat (siehe Anhang).

Da die öffentliche Delegation dieses Einvernehmen mit den Gewerkschaften nicht erzielt und anscheinend auch nicht sucht, wird jetzt einfach die Sozialpartnerschaft umgangen und von den Regierungsparteien ein entsprechender Abänderungsantrag zum vorliegen- den Gesetzentwurf zur Covid-19-Krise vorgelegt, welcher wie folgt lautet:

Artikel 1 Absatz 26-bis
1. Nach Artikel 1 Absatz 26 wird folgender Absatz eingefügt:
„26-bis. Die zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag gehörenden Körperschaften können, ab Inkrafttreten dieses Gesetzes die Arbeitszeit ihrer Bediensteten aufgrund der Notwendigkeiten organisieren, die sich infolge des SARS-COV-2-Notstands ergeben, in- dem deren effektive Arbeitszeit in Zeiten hoher und geringer Arbeitsleistung gegliedert
wird“


Anscheinend ist unseren Regierungsparteien kein Mittel zu schlecht, die eigenen Bediens- teten auszunutzen und entgegen jedweder Sozialpartnerschaft mit solch diktatorischen Vorgangsweisen zu schikanieren. In der Öffentlichkeit werden die öffentlich Bediensteten
(Sanität, Pflege, Zivilschutz, usw.) von unseren PolitikerInnen in allen möglichen Varianten für ihren Einsatz gelobt – tatsächlich erkennen wir an dieser Vorgangsweise aber die „wahre Wertschätzung“ durch unsere Politik – zum Schämen!

Wir werden alle weiterhin am Laufenden halten und dann auch entsprechende Empfeh- lungen abgeben, solche Vorgangsweisen bei zukünftigen Wahlen nicht mehr mit unseren Stimmen zu unterstützen.

Ihr AGO Service

AGO-Landesvoristzender
Dr. Andreas Unterkircher

6.5.2020 sb