Wir sind wortlos
Liebes Mitglied, wir sind wortlos. In einer Presseaussendung verkündet der Generalsekretär der Landesverwaltung gestern nachmittags, dass mit den repräsentativen Gewerkschaften ein Einvernehmensprotokoll (siehe Anhang) unterzeichnet worden ist...
Wir stellen fest, dass wir als Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO (im Bund SAG) auch zu diesen repräsentativen Gewerkschaften gehören und das vorgelegte widerrechtliche Protokoll wie auch andere Gewerkschaften keinesfalls unterschrieben haben. Siehe Aussendung im Anhang.
Liebe Grüße
AGO Landesobmann
Andreas Unterkircher
AUSSENDUNG AN ALLE AGO-Mitglieder
Auf eine solche Autonomie können wir gerne verzichten
Wir sind wortlos. In einer Presseaussendung verkündet der Generalsekretär der Landes- verwaltung gestern nachmittags, dass mit den repräsentativen Gewerkschaften ein Ein- vernehmensprotokoll (siehe Anhang) unterzeichnet worden ist. Wir stellen fest, dass wir als Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO (im Bund SAG) auch zu diesen repräsen- tativen Gewerkschaften gehören und das vorgelegte widerrechtliche Protokoll wie auch
andere Gewerkschaften keinesfalls unterschrieben haben.
Wir fragen uns jedoch, wie die Gewerkschaften ASGB, CISL und Nursing Up ein derarti- ges Protokoll unterzeichnen konnten, welches im völligen Widerspruch zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Kollektivverträgen steht. Der „politische Weg“ der öffent- lichen Arbeitgeber (Landesverwaltung, Sanitätsbetrieb, Gemeinden, Bezirksgemeinschaf- ten, Altersheime, WOBI, ..) hat anscheinend den gewünschten Erfolg gebracht. Die öffent- lich Bediensteten müssen jetzt selbst entscheiden, ob diese Gewerkschaften noch weiter- hin ihr Vertrauen genießen.
Einzigartig im gesamten Staatsgebiet ist die im Protokoll festgehaltene Möglichkeit, gegen den Willen der betreffenden Arbeiter und Angestellten und im völligen Widerspruch zum geltenden individuellen Arbeitsvertrag, diesen einen Arbeitsplatz in einer betriebsfremden
Körperschaft zuzuweisen.
Als Autonome Gewerkschaftsorganisation können wir auch nicht akzeptieren, dass für die Arbeiter und Angestellten ein negatives Zeitkonto oder Schuldenzeitkonto eingeführt wird, da dies im Widerspruch zu den gesamtstaatlichen Vorgaben ist und diese Schuld von ge- wissen Berufsgruppen nicht abgebaut werden kann (weshalb dann der Lohn entsprechend
gekürzt wird).
Nicht annehmbar ist auch ein sogenannter Zwangsurlaub für die Bediensteten. Die Arbei- ter und Angestellten werden sogar in Urlaub geschickt, obwohl jede Menge Arbeit vorhan- den ist! Die Urlaubsplanung erfolgt grundsätzlich am Jahresbeginn, und der Urlaub ist ein Recht des Personals. Die Möglichkeit der Festlegung von 4 Pflichturlaubstagen im Jahr
wird zu Jahresbeginn in Absprache mit den Gewerkschaften genutzt.
Wir ersuchen alle unsere Mitglieder, die von den vorgenannten Zwangsmaßnahmen be- troffen werden, sich umgehend bei uns zu melden, damit wir beim Arbeitsgericht dagegen vorgehen können. Dann wird sich zeigen, ob ein solch widerrechtliches Protokoll über Ge- setze und Kollektivverträge gestellt werden kann.
Wir werden weiterhin für die Rechte unserer Mitglieder kämpfen und lassen uns auch nicht von solchen gesetzeswidrigen Vorgangsweisen einschüchtern.
Ihr AGO Service
AGO-Landesvorsitzender
Dr. Andreas Unterkircher
Link Einvernehmensprotokoll
8.5.2020 sb
Liebe Grüße
AGO Landesobmann
Andreas Unterkircher
AUSSENDUNG AN ALLE AGO-Mitglieder
Auf eine solche Autonomie können wir gerne verzichten
Wir sind wortlos. In einer Presseaussendung verkündet der Generalsekretär der Landes- verwaltung gestern nachmittags, dass mit den repräsentativen Gewerkschaften ein Ein- vernehmensprotokoll (siehe Anhang) unterzeichnet worden ist. Wir stellen fest, dass wir als Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO (im Bund SAG) auch zu diesen repräsen- tativen Gewerkschaften gehören und das vorgelegte widerrechtliche Protokoll wie auch
andere Gewerkschaften keinesfalls unterschrieben haben.
Wir fragen uns jedoch, wie die Gewerkschaften ASGB, CISL und Nursing Up ein derarti- ges Protokoll unterzeichnen konnten, welches im völligen Widerspruch zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Kollektivverträgen steht. Der „politische Weg“ der öffent- lichen Arbeitgeber (Landesverwaltung, Sanitätsbetrieb, Gemeinden, Bezirksgemeinschaf- ten, Altersheime, WOBI, ..) hat anscheinend den gewünschten Erfolg gebracht. Die öffent- lich Bediensteten müssen jetzt selbst entscheiden, ob diese Gewerkschaften noch weiter- hin ihr Vertrauen genießen.
Einzigartig im gesamten Staatsgebiet ist die im Protokoll festgehaltene Möglichkeit, gegen den Willen der betreffenden Arbeiter und Angestellten und im völligen Widerspruch zum geltenden individuellen Arbeitsvertrag, diesen einen Arbeitsplatz in einer betriebsfremden
Körperschaft zuzuweisen.
Als Autonome Gewerkschaftsorganisation können wir auch nicht akzeptieren, dass für die Arbeiter und Angestellten ein negatives Zeitkonto oder Schuldenzeitkonto eingeführt wird, da dies im Widerspruch zu den gesamtstaatlichen Vorgaben ist und diese Schuld von ge- wissen Berufsgruppen nicht abgebaut werden kann (weshalb dann der Lohn entsprechend
gekürzt wird).
Nicht annehmbar ist auch ein sogenannter Zwangsurlaub für die Bediensteten. Die Arbei- ter und Angestellten werden sogar in Urlaub geschickt, obwohl jede Menge Arbeit vorhan- den ist! Die Urlaubsplanung erfolgt grundsätzlich am Jahresbeginn, und der Urlaub ist ein Recht des Personals. Die Möglichkeit der Festlegung von 4 Pflichturlaubstagen im Jahr
wird zu Jahresbeginn in Absprache mit den Gewerkschaften genutzt.
Wir ersuchen alle unsere Mitglieder, die von den vorgenannten Zwangsmaßnahmen be- troffen werden, sich umgehend bei uns zu melden, damit wir beim Arbeitsgericht dagegen vorgehen können. Dann wird sich zeigen, ob ein solch widerrechtliches Protokoll über Ge- setze und Kollektivverträge gestellt werden kann.
Wir werden weiterhin für die Rechte unserer Mitglieder kämpfen und lassen uns auch nicht von solchen gesetzeswidrigen Vorgangsweisen einschüchtern.
Ihr AGO Service
AGO-Landesvorsitzender
Dr. Andreas Unterkircher
Link Einvernehmensprotokoll
8.5.2020 sb