Infos zum Wahldienst

Liebes Mitglied, wer bei den kommenden Gemeindewahlen/Referendum einen Wahldienst leisten muss, findet im Anhang die Informationen zum Anrecht auf entsprechende Ausgleichsruhetage bzw. Überstundenvergütungen...
Bitte beachte den Unterschied zum Wahldienst in der Wahlkommission und den Wahldienst in der Gemeinde.

Regelung der Arbeitszeit bei Gemeindewahlen / Volksabstimmungen

Am Sonntag und Montag, den 20. /21. September 2020 findet in Italien ein Verfassungsreferendum über die Verkleinerung der beiden Kammern des italienischen Parlaments und die Gemeindewahlen statt. Die zur Abstimmung stehende Verfassungsänderung sieht die Verringerung der Zahl der gewählten Mitglieder der Abgeordnetenkammer von 630 auf 400 und des Senats von 315 auf 200 vor. Bei dieser Abstimmung ist kein Quorum festgelegt: das Ergebnis ist bei jedweder Teilnehmerzahl gültig.

Als AGO empfehlen wir bei dieser Abstimmung das "JA" anzukreuzen, damit die Anzahl der PolitikerInnen in Italien reduziert, und damit die unverhältnismäßig hohen Politikkosten zu Lasten des Staatshaushaltes / unserer Steuergelder verringert werden.

Gemeindebedienstete, welche am Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag Dienst leisten müssen, haben Anrecht auf folgende entsprechende Ausgleichsruhetage bzw. Überstundenvergütung.

Für den Samstag steht entweder ein Ausgleichsruhetag oder die Überstundenvergütung zu, sofern mehr als die Hälfte der normalen Tagesarbeitszeit Dienst geleistet wird - wenn weniger als die Hälfte Dienst geleistet wird, steht nur die Überstundenvergütung zu.

Für den Sonntag steht ein Ausgleichsruhetag und die Überstundenvergütung zu.

Montag und Dienstag sind normale Arbeitstage.

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Wahldienst – 20.09.20/21.09.20

Anleitungen

Folgende Weisungen dienen einer korrekten und einheitlichen Anwendung der geltenden Bestimmungen:

Interessierte Personen
Diese Mitteilung richtet sich an öffentlich Bedienstete, die bei den vorgenannten Wahlen nachweislich an den Wahlämtern einen der folgenden Wahldienste ausüben: Präsident, Sekretär, Stimmzähler, Listenvertreter bzw. Vertreter von Zusammenschlüssen von Kandidaten und, bei Volksbefragungen, Promotoren derselben sowie Vertreter der politischen Parteien und Gruppierungen.

Ausgleichsruhetag
Wer an einem arbeitsfreien Tag, am wöchentlichen Ruhetag, an einem Sonn- oder Feiertag einen Wahldienst ausübt, hat Anrecht auf je einen Ausgleichsruhetag für jeden Tag, an welchem er Wahldienst hat.

Wahlhandlungen kurzer Dauer - Freistellung oder Ausgleichruhetag
Die vorgenannten Rechte stehen auch bei Wahlhandlungen von kurzer Dauer zu. Darunter versteht man die Einsetzung des Wahlsitzes und die abschließenden Wahlhandlungen, welche nach Mitternacht erfolgen.

Beanspruchung der Ausgleichsruhetage
Die zustehenden Ausgleichsruhetage sind zwingend unmittelbar an den auf die Wahl folgenden Arbeitstagen zu beanspruchen.

Beanspruchung der Ausgleichsruhetage und Aussetzung der Tätigkeit
In allen Strukturen und Diensten in denen unmittelbar nach der Wahl die Tätigkeit ausgesetzt ist, sind die Ausgleichsruhetage zwingend während dieser tätigkeitsfreien Zeit zu beanspruchen (Kindergärten, Berufsschulen , usw.).

Nachweis des Wahldienstes
Die Gemeinde bzw. der Präsident des Wahlsitzes, je nach Zuständigkeit, bescheinigt die ausgeübte Funktion, die tatsächliche Ausübung des Wahldienstes und die jeweils entsprechende Dauer.

AGO Service

9.9.2020 sb