Bereichsabkommen
Liebes Mitglied, wir möchten dich darüber informieren, dass wir nach rund einjährigen Verhandlungen am 18. November 2020 das Bereichsabkommen...
für die neue Zulage der in allen Gemeinden Südtirols tätigen Gemeindepolizisten unterzeichnet haben. Unser Anliegen war es von Anfang an, eine Gleichbehandlung aller im Polizeidienst tätigen in ganz Südtirol, trotz verschiedener Realitäten, zu erreichen.
Ein Hauptziel bestand darin, die Kollegen der Gemeindepolizei, die z.B. mit der Gerichtspolizei zusammen arbeiten, die für die öffentliche Sicherheit bzw. bei der Verwaltungspolizei arbeiten, die ständig für Beratungen und Informationen der Bürger erreichbar sein müssen, sowie besonderen Belastungssituationen und Risiken ausgesetzt sind, zusätzlich zu entschädigen.
In diesem Zusammenhang haben wir auch betont, dass auch das Risiko, das sich aus dem Tragen der Uniform und des Tragens von Waffen ergibt, berücksichtigt wird.
Zusammengefasst: Die Gemeindepolizisten haben jetzt Anspruch auf eine Institutszulage, die auf der Grundlage des anfänglichen Monatsgehalts der unteren Gehaltsstufe der 6. Funktionsebene in folgendem Ausmaß berechnet wird:
13 %, wenn sie im Innendienst tätig sind;
22 %, wenn sie Dienst im Freien ableisten;
28 %, wenn sie Dienst im Freien ableisten und im Rang eines Amtsträgers der Sicherheitspolizei stehen
bis zu 40% für das Personal, das in besonderen kritischen Bereichen mit territorialem Risiko Dienst ausübt (mit dezentralem Abkommen zu regeln)
3%, Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
In diesem Abkommen findet sich zudem noch die Einführung des Berufsbildes des „persönlichen Refereten des Bürgermeisters (zwei Angestellte) und des stellvertretenden Bürgermeisters (ein Angestellter)“.
Diese neue Berufsfigur ist von der Gemeinde Bozen ausdrücklich gewünscht und eingeführt worden. Hinzu kommen einige neue Berufsbilder, die in unserem Bereich fehlen (Fachkraft für Arbeitsinklusion 5. FE, Agrotechniker 6. FE) und eine Änderung für die Behindertenerzieher (6. Funktionsebene 50 bis).
Link zum Dokument
AGO-Service
Ein Hauptziel bestand darin, die Kollegen der Gemeindepolizei, die z.B. mit der Gerichtspolizei zusammen arbeiten, die für die öffentliche Sicherheit bzw. bei der Verwaltungspolizei arbeiten, die ständig für Beratungen und Informationen der Bürger erreichbar sein müssen, sowie besonderen Belastungssituationen und Risiken ausgesetzt sind, zusätzlich zu entschädigen.
In diesem Zusammenhang haben wir auch betont, dass auch das Risiko, das sich aus dem Tragen der Uniform und des Tragens von Waffen ergibt, berücksichtigt wird.
Zusammengefasst: Die Gemeindepolizisten haben jetzt Anspruch auf eine Institutszulage, die auf der Grundlage des anfänglichen Monatsgehalts der unteren Gehaltsstufe der 6. Funktionsebene in folgendem Ausmaß berechnet wird:
13 %, wenn sie im Innendienst tätig sind;
22 %, wenn sie Dienst im Freien ableisten;
28 %, wenn sie Dienst im Freien ableisten und im Rang eines Amtsträgers der Sicherheitspolizei stehen
bis zu 40% für das Personal, das in besonderen kritischen Bereichen mit territorialem Risiko Dienst ausübt (mit dezentralem Abkommen zu regeln)
3%, Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
In diesem Abkommen findet sich zudem noch die Einführung des Berufsbildes des „persönlichen Refereten des Bürgermeisters (zwei Angestellte) und des stellvertretenden Bürgermeisters (ein Angestellter)“.
Diese neue Berufsfigur ist von der Gemeinde Bozen ausdrücklich gewünscht und eingeführt worden. Hinzu kommen einige neue Berufsbilder, die in unserem Bereich fehlen (Fachkraft für Arbeitsinklusion 5. FE, Agrotechniker 6. FE) und eine Änderung für die Behindertenerzieher (6. Funktionsebene 50 bis).
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