Geheimtreffen
Liebes Mitglied, Warum hat unsere AGO das Bereichsabkommen vom 1.9.2021 nicht unterschrieben?
Unsere Mitglieder werden sich vielleicht fragen, warum wir als AGO das vom Gemeindenverband verschickte Bereichsabkommen vom 1.9.2021 nicht mitunterzeichnet haben? Dafür teilen wir im Folgenden unsere Gründe mit, damit alle Bediensteten besser über dieses Abkommen Bescheid wissen.
Artikel 2 des Abkommens legt die Aufgabenzulagen für die gemeinsame Führung von Diensten fest. Hier haben wir die Vertragspartner darauf hingewiesen, dass mit diesem Artikel in Zukunft einige Bedienstete sogar eine niedrigere Aufgabenzulage erhalten als bisher, obwohl sich die Zusammenarbeit auf mehrere Gemeinden ausgedehnt, und deshalb der Arbeitsaufwand stark angestiegen ist. Im letzten Absatz des Artikels 2 wird zudem festgehalten, dass der Gemeindepolizeidienst von dieser Regelung ausgenommen ist. Eine solche Ungleichbehandlung von Bediensteten kann von uns nicht akzeptiert werden.
Artikel 3 betrifft die Aufgabenzulage für die Gemeindepolizei. Hier können wir nicht akzeptieren, dass eine bereits vor Jahren zuerkannte Zulage von zukünftigen Lohnerhöhungen „aufgesaugt“ werden soll. Eine derartige Diskriminierung einer Berufsgruppe können wir absolut nicht befürworten. Diese Maßnahme fördert die Missgunst unter den Bediensteten und trägt sicher nicht zu einem besseren Arbeitsklima bei. Auch der Passus im letzten Absatz widerspricht jedweder Sozialpartnerschaft, wenn das Inkrafttreten von Vertragsbestimmungen vom Wohlwollen der Verwaltungen abhängig gemacht wird.
Mit Artikel 4 (Mensa) wird die Anwendung einer Bestimmung des BÜKV kurzerhand auf den 31.12.2021 verschoben, obwohl die Regelung schon im Dezember 2020 unterzeichnet worden ist. Wir fragen uns wohl zu Recht, warum der BÜKV vom Jahresende 2020 bisher nicht von allen Körperschaften umgesetzt worden ist? Zudem widerspricht der gegenständliche Artikel dem BÜKV und den staatlichen Vorgaben zum Mensadienst.
Abschließend weisen wir noch auf eine grobe Missachtung der Sozialpartnerschaft und auf das gewerkschaftsfeindliche Verhalten durch den Südtiroler Gemeindenverband hin: nicht alle Gewerkschaften wurden zu einem „Geheimtreffen“ eingeladen, mit welchem sich anscheinend eine Mehrheit für die Unterzeichnung des gegenständlichen Bereichsabkommens finden ließ.
Der AGO-Landesvorsitzende
Dr. Andreas Unterkircher
Link Bereichabkommen vom 1.9.2021
Artikel 2 des Abkommens legt die Aufgabenzulagen für die gemeinsame Führung von Diensten fest. Hier haben wir die Vertragspartner darauf hingewiesen, dass mit diesem Artikel in Zukunft einige Bedienstete sogar eine niedrigere Aufgabenzulage erhalten als bisher, obwohl sich die Zusammenarbeit auf mehrere Gemeinden ausgedehnt, und deshalb der Arbeitsaufwand stark angestiegen ist. Im letzten Absatz des Artikels 2 wird zudem festgehalten, dass der Gemeindepolizeidienst von dieser Regelung ausgenommen ist. Eine solche Ungleichbehandlung von Bediensteten kann von uns nicht akzeptiert werden.
Artikel 3 betrifft die Aufgabenzulage für die Gemeindepolizei. Hier können wir nicht akzeptieren, dass eine bereits vor Jahren zuerkannte Zulage von zukünftigen Lohnerhöhungen „aufgesaugt“ werden soll. Eine derartige Diskriminierung einer Berufsgruppe können wir absolut nicht befürworten. Diese Maßnahme fördert die Missgunst unter den Bediensteten und trägt sicher nicht zu einem besseren Arbeitsklima bei. Auch der Passus im letzten Absatz widerspricht jedweder Sozialpartnerschaft, wenn das Inkrafttreten von Vertragsbestimmungen vom Wohlwollen der Verwaltungen abhängig gemacht wird.
Mit Artikel 4 (Mensa) wird die Anwendung einer Bestimmung des BÜKV kurzerhand auf den 31.12.2021 verschoben, obwohl die Regelung schon im Dezember 2020 unterzeichnet worden ist. Wir fragen uns wohl zu Recht, warum der BÜKV vom Jahresende 2020 bisher nicht von allen Körperschaften umgesetzt worden ist? Zudem widerspricht der gegenständliche Artikel dem BÜKV und den staatlichen Vorgaben zum Mensadienst.
Abschließend weisen wir noch auf eine grobe Missachtung der Sozialpartnerschaft und auf das gewerkschaftsfeindliche Verhalten durch den Südtiroler Gemeindenverband hin: nicht alle Gewerkschaften wurden zu einem „Geheimtreffen“ eingeladen, mit welchem sich anscheinend eine Mehrheit für die Unterzeichnung des gegenständlichen Bereichsabkommens finden ließ.
Der AGO-Landesvorsitzende
Dr. Andreas Unterkircher
Link Bereichabkommen vom 1.9.2021