OHNE WORTE

Presseaussendung - Eine Führungskraft einer Einrichtung im sozialen Bereich lehnte einem Mitarbeiter...
der wegen der Nichteinhaltung der Impfpflicht suspendiert worden war, die Möglichkeit ab, die Vorteile des 104er Gesetzes in Anspruch zu nehmen.

Das 104er Gesetz stammt aus dem Jahr 1992 und ermöglicht Mitarbeitern für die Pflege von pflegebedürftigen Familienangehörige, freigestellt zu werden. Dieses Gesetz zeigt, dass der Gesetzgeber vor Jahren in der Lage war, mit großer Weitsicht die Probleme der Zukunft zu erkennen, die gelöst werden müssen, damit eine Gesellschaft wirklich menschlich wird.

Für eine zivile Gesellschaft ist es wichtig, alle Gesetze, die die Gesellschaft im sozialen Bereich, zu fördern. Das 104er Gesetz unterstützt, schützt und wertet die „Arbeit“ der Bediensteten auf, die pflegebedürftige Familienangehörige pflegen. Dies ist im Moment die einzige Möglichkeit einer Unterstützung für sogenannte „caregiver“.
Der Senat debattiert bereits seit mehreren Jahren über verschiedene Gesetzesentwürfe in diesem Bereich und wir alle kennen die damit verbundenen Zeitspannen.
In Italien gibt es ca. 7 Millionen Menschen, die freiwillig mindestens eine pflegebedürftige geliebte Person betreuen. Eine Aufgabe, die in jeder Hinsicht für die Gesellschaft extrem wichtig ist.
Aber die Angehörigen werden oft alleine gelassen, anstatt durch Gesetze und Dienstleistungen geschützt zu werden, wie es in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Als Gewerkschaft verurteilen wir diese Haltung aufs Schärfste und erinnern daran, dass die Zahl der Betroffenen auch in unserer Provinz steigen wird. Zum einen, weil die durchschnittliche Lebenserwartung immer höher wird und die Zahl der älteren Menschen zunimmt und andererseits weil die Menschen länger arbeiten müssen - immer mehr Frauen sind erwerbstätig und es gibt immer mehr Kleinfamilien.

Schließlich sind wir der Meinung, dass dieses Recht auf das 104er Gesetz Vorrang vor den Notstandsregelungen hat, und wir erwägen einen Einspruch beim Arbeitsministerium unter möglicher Beteiligung des italienischen Verbands der nationalen Vereinigungen von Menschen mit Behinderungen (FAND).

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär - Segretario Provinciale AGO

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