Einheitliches Familiengeld

WICHTIG !!! - Liebes Mitglied, ab März 2022 wird das einheitliche Familiengeld für Kinder bis 21 Jahren ausbezahlt...
wenn der Antrag dafür beim Patronat gestellt wird. Das einheitliche Familiengeld beinhaltet einen fixen Mindestbetrag von 50 Euro pro Kind ( erhältlich auch ohne Abfassung der ISEE und bei einem Wert der ISEE über 40.000 Euro) und eine variablen Teil, lt. ISEE.

Neu ist, dass die Steuerfreibeträge, die bisher über den Gehalt genossen werden konnten und das Familiengeld des Betriebes ab März durch die einheitliche Familienleistung abgelöst werden.

Um den Antrag beim Patronat stellen zu können, benötigst du die Abfassung der ISEE. Diese kann bei folgenden Vertretern der AGO gemacht werden:

Die Liste der benötigten Dokumente für die ISEE findest du unter folgendem Link

Link DOKUMENTE ISEE

DR. ANDREAS UNTERKIRCHER – TEL. 335 690237 (Zone Wipptal, Eisacktal

CRISTINA JOPPI – Tel. 339 1880197 (Bozen, Überetsch-Unterland)

SIEGFRIED BACHMANN – Tel. 329 43 55 512 (Zone Pustertal)

REINHARD VERDROSS – TEL. 348 498 47 53 (Zone Vinschgau, Passeier, Burggrafenamt)

DIETER TRÖBINGER – TEL. 335 241680 (Zone Kastelruth, Gröden)

JOSEF STUEFER – TEL. 345 692 37 20 (Zone Sarntal)

FELIX DALVAI – TEL. 334 919 49 44 (Salurn)

AGO Service