Inflationsanpassung

Sehr geehrter Herr Dr. Steiner, die Autonome Gewerkschaftsorganisation der örtlichen Körperschaften...
bittet dringend um ein Treffen zur Überprüfung der Abweichung der Inflation, die im Bereichsübergreifenden Kollektiv- vertrag vom 4. Dezember 2019, Artikel 5 vorgesehen wurde. Wir sind der Auffassung, dass jede Abweichung der Inflation den Arbeitnehmern sofort auszuzahlen ist. Dies umso mehr, wenn man die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Anstieg der Kosten für Öl und Energie im Allgemeinen berücksichtigt.

Die Zentralbank hat bereits vor einer hohen Inflation gewarnt. Die hohen Kosten für Rohstoffe und Konsumgüter, Grundnahrungsmittel (wie Brot und Nudeln), Benzin, Gas und Strom werden Familien und Unternehmen das Jahr 2022 über belasten.
Wir erwarten daher, dass in den nächsten zwei Wochen ein Verhandlungstisch einberufen wird, um allen Arbeitnehmern eine konkrete Antwort zu geben.

Zudem weisen wir darauf hin, dass wir immer noch auf eine Antwort auf unsere Anfrage vom 1. Februar 2022 über die Auslegung der Anwendung von Artikel 9 "Allgemeine Produktivität“ des Zweiten Teilvertrages vom 3. Dezember 2020 warten.
Die Verwaltungen wissen immer noch nicht, wie sie die Zuweisung der Leistungsprämie handhaben sollen. Wir haben bei den Verhandlungen 2019 von Anfang an klar betont, dass der Fonds ab 2020 im Haushalt aufgestockt wird und diese Erhöhung ab dem Jahr 2020 auch für die Folgejahre erhöht wird.

Mit freundlichen Grüßen

der AGO-Landesvorsitzende
Dr. Andreas Unterkircher

Stefano Boragine
AGO -Landessekretär


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