neue Richtlinien Covid-19
Liebes Mitglied, wir senden dir die neue Richtlinien im Zusammenhang mit dem Neustart nach Covid19...
ab April kein Super grüner Pass für über 50-jährige bei der Arbeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln; Basis grüner Pass in Zügen.
Ab 1. April Abschied vom Super grün Pass für die über 50-jährigen Arbeiter im Berufsleben (die Pflichtimpfung bleibt für über 50-jährige ohne Arbeit und für betroffene Berufskategorien), der normale grüne Pass (mit Test) bleibt bis 30. April für die Arbeiter, kein Super grüner Pass in öffentlichen Verkehrsmitteln und normaler grüner Pass (mit negativem Test) für den Fernverkehr: dies sind die wichtigsten Neuerungen des Dekretes der Regierung von gestern 17. März, welches den Terminkalender für den Ausstieg aus dem Covid19- Notstand mit entsprechenden Maßnahmen enthält.
Grüner Pass am Arbeitsplatz
Das Regierungsdekret unterscheidet 2 Fälle: einerseits wird die grün Pass-Pflicht am Arbeitsplatz für alle um einen Monat verlängert (wäre mit Notstand- und Monatsende verfallen), andererseits wird ab 1. April (gegenüber vormals 15. Juni) der super grüne Pass für über 50-jährige am Arbeitsplatz abgeschafft. Mit Ablauf 1. Mai wird dann der Green Pass in den Arbeitsbereichen aufgehoben und wegfallen.
Pflichtimpfung
Die Pflichtimpfung bleibt für folgende betroffene Berufsgruppen bis 15. Juni aufrecht: für alle BürgerInnen in einem Alter von 50 Jahren und darüber und für jene Kategorien an öffentlichen Angestellten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (Schule, Universität, Sicherheit, usw.). Für das Sanitätspersonal in Krankenhäusern und Altersheimen wird die Pflichtimpfung bis Jahresende verlängert. Im Zusammenhang mit der Pflichtimpfung der über 50-Jährigen werden die Geldstrafen abgeschafft. Der ital. Gesundheitsminister erklärt wie folgt: die Suspendierung von der Arbeit erfolgt nicht mehr: wer über 50 Jahre alt ist, muss nicht mehr den Super grün Pass zur Aufnahme der Arbeit haben; dafür reicht der normale grüne Pass (mit Test).
Noch nicht geklärt ist, ob die aktuellen Strafen gegenüber öffentlich Bediensteten mit Impfpflicht aufrecht bleiben (Suspendierung vom Dienst und Lohn). Fest steht hingegen, dass die Impfpflicht für das sanitäre Personal in den Krankenhäusern und Altersheimen bleibt: für diese Berufsgruppen ist sogar die Verlängerung des Super grünen Passes bis 31.12.2022 festgehalten. Bis zum Jahresende bleibt auch der normale grüne Pass für Besucher in Altersheimen und von stationären Krankenhauspatienten vorgeschrieben.
Green Pass in öffentlichen Verkehr
Mit Ablauf 1. April ist im öffentlichen Nahverkehr kein grüner Pass erforderlich und ein normaler grüner Pass ist nur mehr für den Fernverkehr vorgesehen. Praktisch wird im öffentlichen Nahverkehr der Super grüne Pass abgeschafft. Und ab 1. Mai wird auch auf den Fernverkehrslinien kein grüner Pass mehr erforderlich sein.
Green Pass im Freien
An allen Orten im Freien, also auch an Tischen von Bars und Restaurants besteht ab 1. April keine Pflicht mehr zum grünen Pass. Diese Pflicht besteht nur mehr bei Ansammlungen wie in Stadien oder während Konzerten – in diesen Fällen ist der normale grüne Pass notwendig, also auch mit Test. Alle anderen vorher bestandenen Einschränkungen im Zusammenhang mit den Auslastungsgrenzen verfallen: alle Flächen im Freien können zur vollen Auslastung von 100% zurückkehren.
Grüner Pass in Innenräumen
Anders hingegen die Anwendung des grünen Passes in Innenräumen, welche mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsmittel bis zum 1. Mai aufrecht bleiben. Somit bleibt die Pflicht des grünen Passes für den April aufrecht. Diese Richtlinie betrifft alle Bereiche des täglichen Lebens und der Gesellschaft: Geschäfte, Restaurants, öffentliche und private Ämter, Turnhallen, Kongresse, Veranstaltungen. N.B. auch die Fälle des Super grünen Passes bleiben bestehen wie z.B. im Inneren von Restaurants, Eintritt in Wellness- Einrichtungen oder die Teilnahme an Kongressen.
Maskenpflicht
Bis zum 30. April bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen aufrecht, während ab 1. Mai alle Einschränkungen verfallen. Im April werden weiterhin die aktuellen Regeln angewandt, einschließlich jener zur Verwendung einer FFP2-Maske z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Kino und Theater.
AGO Service
(Quelle: PMI.it)
Ab 1. April Abschied vom Super grün Pass für die über 50-jährigen Arbeiter im Berufsleben (die Pflichtimpfung bleibt für über 50-jährige ohne Arbeit und für betroffene Berufskategorien), der normale grüne Pass (mit Test) bleibt bis 30. April für die Arbeiter, kein Super grüner Pass in öffentlichen Verkehrsmitteln und normaler grüner Pass (mit negativem Test) für den Fernverkehr: dies sind die wichtigsten Neuerungen des Dekretes der Regierung von gestern 17. März, welches den Terminkalender für den Ausstieg aus dem Covid19- Notstand mit entsprechenden Maßnahmen enthält.
Grüner Pass am Arbeitsplatz
Das Regierungsdekret unterscheidet 2 Fälle: einerseits wird die grün Pass-Pflicht am Arbeitsplatz für alle um einen Monat verlängert (wäre mit Notstand- und Monatsende verfallen), andererseits wird ab 1. April (gegenüber vormals 15. Juni) der super grüne Pass für über 50-jährige am Arbeitsplatz abgeschafft. Mit Ablauf 1. Mai wird dann der Green Pass in den Arbeitsbereichen aufgehoben und wegfallen.
Pflichtimpfung
Die Pflichtimpfung bleibt für folgende betroffene Berufsgruppen bis 15. Juni aufrecht: für alle BürgerInnen in einem Alter von 50 Jahren und darüber und für jene Kategorien an öffentlichen Angestellten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (Schule, Universität, Sicherheit, usw.). Für das Sanitätspersonal in Krankenhäusern und Altersheimen wird die Pflichtimpfung bis Jahresende verlängert. Im Zusammenhang mit der Pflichtimpfung der über 50-Jährigen werden die Geldstrafen abgeschafft. Der ital. Gesundheitsminister erklärt wie folgt: die Suspendierung von der Arbeit erfolgt nicht mehr: wer über 50 Jahre alt ist, muss nicht mehr den Super grün Pass zur Aufnahme der Arbeit haben; dafür reicht der normale grüne Pass (mit Test).
Noch nicht geklärt ist, ob die aktuellen Strafen gegenüber öffentlich Bediensteten mit Impfpflicht aufrecht bleiben (Suspendierung vom Dienst und Lohn). Fest steht hingegen, dass die Impfpflicht für das sanitäre Personal in den Krankenhäusern und Altersheimen bleibt: für diese Berufsgruppen ist sogar die Verlängerung des Super grünen Passes bis 31.12.2022 festgehalten. Bis zum Jahresende bleibt auch der normale grüne Pass für Besucher in Altersheimen und von stationären Krankenhauspatienten vorgeschrieben.
Green Pass in öffentlichen Verkehr
Mit Ablauf 1. April ist im öffentlichen Nahverkehr kein grüner Pass erforderlich und ein normaler grüner Pass ist nur mehr für den Fernverkehr vorgesehen. Praktisch wird im öffentlichen Nahverkehr der Super grüne Pass abgeschafft. Und ab 1. Mai wird auch auf den Fernverkehrslinien kein grüner Pass mehr erforderlich sein.
Green Pass im Freien
An allen Orten im Freien, also auch an Tischen von Bars und Restaurants besteht ab 1. April keine Pflicht mehr zum grünen Pass. Diese Pflicht besteht nur mehr bei Ansammlungen wie in Stadien oder während Konzerten – in diesen Fällen ist der normale grüne Pass notwendig, also auch mit Test. Alle anderen vorher bestandenen Einschränkungen im Zusammenhang mit den Auslastungsgrenzen verfallen: alle Flächen im Freien können zur vollen Auslastung von 100% zurückkehren.
Grüner Pass in Innenräumen
Anders hingegen die Anwendung des grünen Passes in Innenräumen, welche mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsmittel bis zum 1. Mai aufrecht bleiben. Somit bleibt die Pflicht des grünen Passes für den April aufrecht. Diese Richtlinie betrifft alle Bereiche des täglichen Lebens und der Gesellschaft: Geschäfte, Restaurants, öffentliche und private Ämter, Turnhallen, Kongresse, Veranstaltungen. N.B. auch die Fälle des Super grünen Passes bleiben bestehen wie z.B. im Inneren von Restaurants, Eintritt in Wellness- Einrichtungen oder die Teilnahme an Kongressen.
Maskenpflicht
Bis zum 30. April bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen aufrecht, während ab 1. Mai alle Einschränkungen verfallen. Im April werden weiterhin die aktuellen Regeln angewandt, einschließlich jener zur Verwendung einer FFP2-Maske z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Kino und Theater.
AGO Service
(Quelle: PMI.it)