Die zukünftigen Renten
Patronat Enapa - Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf die zukünftigen Renten ...
Die Rentenabsicherung im Überblick
Die Jahre von 1992 bis heute wurden regelrecht bespickt mit einer Vielzahl von stattlichen Interventionen , die das italienische Sozialversicherungssystem komplett umgeschrieben haben. Die verschiedenen Maßnahmen verfolgten nur einem Ziel, nämlich die Stabilisierung der Ausgaben für die soziale Absicherung im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Dabei haben alle Reformen folgende Wirkung verfolgt:
- Aufschub des Rentenbeginns durch Anhebung aller Rentenvoraussetzungen;
- Gleichstellung der Geschlechter
- Übergang vom lohnbezogenen zum beitragsbezogenen Rentenberechnungssystem
Gerade letztere Maßnahme hat gezeigt, dass die zukünftigen Renten durchschnittlich zwischen 30 bis 40% geringer ausfallen werden, wie lt. dem vorteilhafteren lohnbezogenen Rentenberechnungssystem. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber die freiwillige Zusatzrentenvorsorge ins Leben gerufen, womit die Fehlbeträge auf der staatlichen Rente wieder ausgeglichen werden können.
In Sachen Zusatzrentenvorsorge sind mit 2018 wesentliche Verbesserung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eingeführt worden. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Gleichstellung der steuerlichen Regelungen: Die Einzahlungen können nun bis zu einem Gesamtbetrag von 5.164 Euro pro Jahr vom Gesamteinkommen abgezogen werden und die Auszahlung der Renten werden nun auch mit dem günstigen Steuersatz von höchstens 15%, reduzierbar bis auf 9%, besteuert.
Gleich geblieben sind hingegen die Leistungen des Fonds vor Pensionierung, d.h. die sog. Vorschüsse: diese werden weiterhin nach den zivilrechtlichen Bestimmungen gewährt: Nach 8 Jahren Mitgliedschaft beim Fonds für Gesundheitsspesen, für den Kauf, Bau oder der Renovierung der Erstwohnung, sowie für Weiterbildungen.
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Die Jahre von 1992 bis heute wurden regelrecht bespickt mit einer Vielzahl von stattlichen Interventionen , die das italienische Sozialversicherungssystem komplett umgeschrieben haben. Die verschiedenen Maßnahmen verfolgten nur einem Ziel, nämlich die Stabilisierung der Ausgaben für die soziale Absicherung im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Dabei haben alle Reformen folgende Wirkung verfolgt:
- Aufschub des Rentenbeginns durch Anhebung aller Rentenvoraussetzungen;
- Gleichstellung der Geschlechter
- Übergang vom lohnbezogenen zum beitragsbezogenen Rentenberechnungssystem
Gerade letztere Maßnahme hat gezeigt, dass die zukünftigen Renten durchschnittlich zwischen 30 bis 40% geringer ausfallen werden, wie lt. dem vorteilhafteren lohnbezogenen Rentenberechnungssystem. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber die freiwillige Zusatzrentenvorsorge ins Leben gerufen, womit die Fehlbeträge auf der staatlichen Rente wieder ausgeglichen werden können.
In Sachen Zusatzrentenvorsorge sind mit 2018 wesentliche Verbesserung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eingeführt worden. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Gleichstellung der steuerlichen Regelungen: Die Einzahlungen können nun bis zu einem Gesamtbetrag von 5.164 Euro pro Jahr vom Gesamteinkommen abgezogen werden und die Auszahlung der Renten werden nun auch mit dem günstigen Steuersatz von höchstens 15%, reduzierbar bis auf 9%, besteuert.
Gleich geblieben sind hingegen die Leistungen des Fonds vor Pensionierung, d.h. die sog. Vorschüsse: diese werden weiterhin nach den zivilrechtlichen Bestimmungen gewährt: Nach 8 Jahren Mitgliedschaft beim Fonds für Gesundheitsspesen, für den Kauf, Bau oder der Renovierung der Erstwohnung, sowie für Weiterbildungen.
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