Fürsorgefonds
Unterstützungs- und Fürsorgefonds für die Gemeinde- und Ortspolizei gemäß Art. 208 Abs. 4 der Straßenverkehrs-ordnung (Gesetzesdekret 285 vom 30.4.1992)...
An den Präsidenten des Gemeindeverbands der Provinz Bozen Herrn Andreas Schatzer
An alle Kollegen/innen der Südtiroler Ortspolizei
An die Landesrätin für Sicherheit und Gewaltprävention Dr. Ulli Mair
Bozen, den 22.5.2024
Sehr geehrter Herr Schatzer,
die Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO erinnert Sie daran, dass wir vor fast einem Jahr um einen Termin angefragt haben, für eine Vereinbarung eines Unterstützungs- und Fürsorgefonds für die Gemeinde- und Ortspolizei gemäß Art. 208 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret 285 vom 30.4.1992). Im Juni 2023 haben wir alle Gemeinden Südtirols angeschrieben und diese haben auf Ihre Anweisung hin, einheitlich und zeitnah geantwortet, dass diese Anfrage durch einen Bereichsvertrag geregelt werden soll. In der Zwischenzeit haben bereits viele italienische Gemeinden diese zusätzliche Vereinbarung für die Kollegen/innen der Ortspolizei abgeschlossen.
Wir sind der Auffassung, dass die Kollegen/innen in Südtirol lange genug gewartet haben und es wichtig ist, ihnen diesbezüglich eine Rückmeldung zu geben. Wir haben den Ortspolizisten bei der Gewerkschaftsversammlung am 26. April 2023 versprochen, dieses Thema voranzubringen.
Diese Vereinbarung beinhaltet keine neuen finanziellen Verpflichtungen für die Gemeinden und hat daher keine Auswirkungen auf die Haushalte der einzelnen Verwaltungen. Wir erwarten uns daher, dass innerhalb Juni 2024 ein Treffen organisiert wird, um in einem Bereichsabkommen eine Vereinbarung für ein Unterstützungs- und Fürsorgefonds zu erarbeiten, wie in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann – Presidente
Tel. 335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO-Landessekretär - Segretario Provinciale
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org
AGO Service
An alle Kollegen/innen der Südtiroler Ortspolizei
An die Landesrätin für Sicherheit und Gewaltprävention Dr. Ulli Mair
Bozen, den 22.5.2024
Sehr geehrter Herr Schatzer,
die Autonome Gewerkschaftsorganisation AGO erinnert Sie daran, dass wir vor fast einem Jahr um einen Termin angefragt haben, für eine Vereinbarung eines Unterstützungs- und Fürsorgefonds für die Gemeinde- und Ortspolizei gemäß Art. 208 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (Gesetzesdekret 285 vom 30.4.1992). Im Juni 2023 haben wir alle Gemeinden Südtirols angeschrieben und diese haben auf Ihre Anweisung hin, einheitlich und zeitnah geantwortet, dass diese Anfrage durch einen Bereichsvertrag geregelt werden soll. In der Zwischenzeit haben bereits viele italienische Gemeinden diese zusätzliche Vereinbarung für die Kollegen/innen der Ortspolizei abgeschlossen.
Wir sind der Auffassung, dass die Kollegen/innen in Südtirol lange genug gewartet haben und es wichtig ist, ihnen diesbezüglich eine Rückmeldung zu geben. Wir haben den Ortspolizisten bei der Gewerkschaftsversammlung am 26. April 2023 versprochen, dieses Thema voranzubringen.
Diese Vereinbarung beinhaltet keine neuen finanziellen Verpflichtungen für die Gemeinden und hat daher keine Auswirkungen auf die Haushalte der einzelnen Verwaltungen. Wir erwarten uns daher, dass innerhalb Juni 2024 ein Treffen organisiert wird, um in einem Bereichsabkommen eine Vereinbarung für ein Unterstützungs- und Fürsorgefonds zu erarbeiten, wie in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann – Presidente
Tel. 335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO-Landessekretär - Segretario Provinciale
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org
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