GESETZ 104/1992
OFFENER BRIEF - 29.1.2025 - Persönlichkeitsrechtsverletzung, Gesundheitsschäden und Schaden an der Zivilgesellschaft...
Das Gesetz Nr.104 stammt aus dem Jahre 1992, ist aber im Laufe der Jahre immer wieder aktualisiert und verbessert worden, so dass viel Aspekte dieser wichtigen Bestimmung verbessert und präzisiert wurden. Wir erinnern daran, dass das Gesetz Nr.104 die Grundsätze für die Pflege, die soziale Integration und die Rechte der Menschen mit Behinderung festgelegt hat und somit offenbart wie der Gesetzgeber damals, mit grosser Weitsicht, die wichtigsten Probleme ausmachen konnte, die es zu lösen gilt, damit sich eine Gesellschaft wirklich als zivilisiert bezeichnen kann. Das Gesetz betrifft all jene, die arbeiten oder auch nicht, die mit einer Behinderung leben müssen und deshalb eigener Pflege bedürfen. Vor allem betrifft es all jene Menschen, die oft noch in der Arbeitswelt tätig sind, die um bezahlte Freistellungen ansuchen können, um sich um die pflegebedürftigen Verwandten zu kümmern (caregiver: diejenigen , die einen kranken oder behinderten Familienangehörigen pflegen). Es dient wohl auch daran zu erinnern, dass es ab heuer weitere Neuerungen gibt, um die Hilfestellung für diese Menschen zu erleichtern, da mit dem Decreto Disabilitá ein neues “Werkzeug” geschaffen wurde, um Menschen mit Behinderung in ihrem Leben zu begleiten und zu unterstützen, damit sie ihre Ziele erreichen können und ihre persönliche Lage und ihre Gesundheit in den verschiedenen Lebensbereichen verbessert werden.
Um auf die Frage zuruckzukommen, ob eine schulische Führungskraft die Beanspruchung der Freistellungen laut Gesetz Nr.104 behindern darf, so können wir euch versichern, dass die Antwort NEIN ist!
Leider passiert es aber gerade in unserer reichen und so effizienten Provinz, dass seit sechs Monaten eine schulische Führungskraft die Voraussetzungen schafft, um die Nutzung dieser Vergünstigung zu behindern. Die Abteilung für das Pesonal der Provinz ist an dieser Situation mitschuld, da sie anscheinend nicht im Stande ist die richtigen Informationen weiterzuleiten und der Führungskraft die notwendigen Anweisungen zu geben, um sie dazu zu bringen, sie einzuhalten. Wir sprechen hier von einem Grundrecht des behinderten Menschen oder seines Familienangehörigen, der ihn pflegt und deshalb sind die monatlichen bezahlten Freistellungen ein vom Gesetz vorgesehenes Recht, das in jedem Fall anerkannt werden muss.
Der Fluss an Email/PEC von unserer Seite haben bis heute nicht dazu geführt, dass Klarheit geschaffen wurde über ein Gesetz von 1992, das im Jahr 2025 eigentlich sehr klar sein müsste.
Dies alles ist wirklich absurd.
Wir haben die Situation dem Arbeitsinspektorat gemeldet und auch daran gedacht als ultima Ratio die Staatsanwaltschft einzuschalten. In der Zwischenzeit sind wir zu einem Treffen mit sämtlichen Führungskräften aus dem schulischen Bereich eingeladen worden, aber auch das hat zu nichts geführt.
Bei dieser Entwicklung der Bevölkerung, wo die Alterung mit potentiellen neuro-degenerativen Krankheiten der wichtigste Aspekt ist, muss allen klar sein, dass früher oder später ALLE die Leistungen und Begünstigungen dieses Gesetzes brauchen werden. In der Tat sind wir jetzt schon dazu bestimmt, länger am Arbeitsplatz zu bleiben. Älter bedeutet auch mehr Pflege und die Zahl des qualifizierten Personals und der Strukturen reicht zur Zeit bei weitem nicht aus.
Mit dieser Einstellung verursacht man jenen Menschen, die das Gesetz Nr.104 beanspruchen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, einen Schaden an ihrer Gesundheit und einen Schaden an der ganzen Zivilgesellschaft als solcher.
Dr.Andreas Unterkircher
AGO-Obmann
335 69 02 375 - Andres.unterkircher@ago-bz.org
Stefano Boragine
AGO -Landessekretär - Segretario Provinciale AGO
Tel.: 338 17 42 587 - stefano.boragine@ago-bz.org