Infos im Betrieb
Wichtige Informationen werden auf den Anschlagetafeln für Gewerkschaftsinformationen im Betrieb veröffentlicht.
Um nicht wichtige Informationen zu versäumen, lese regelmäßig die Infos!
Art. 25 - Recht auf Aushang - Arbeiterstatut, Gesetz vom 20.Mai 1970, Nr.300 - Die betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen haben das Recht, Veröffentlichungen, Texte und Mitteilungen über Angelegenheiten von gewerkschaftlichem Interesse und Angelegenheiten der Arbeit auf dem vom Arbeitgeber bereitzustellenden Flächen auszuhängen; die Flächen müssen sich innerhalb der Produktionseinheit an einer für alle ArbeitnehmerInnen zugänglichen Stelle befinden.
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