Ansuchen Pendlergeld
Wir unterstützen Sie beim Verfassen und Verschicken des Ansuchens um das Pendlergeld, das nur mehr online möglich ist.
Wer für den Weg zum Arbeitsplatz keine oder eine sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen hat, kann ab 5. Februar einen Zuschuss für die Fahrtkosten beantragen. Für die Beiträge gelten neue Kriterien.
Anträge auf Beitrag können zwischen 5. Februar 2024 und 5. April 2024 innerhalb 12.00 Uhr gestellt werden.
(Laut der neuen Kriterien haben künftig Arbeitnehmende Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag, die an mindestens 120 Tagen im Jahr für die Fahrt von ihrem üblichen Aufenthaltsort zu ihrem Arbeitsplatz oder umgekehrt, bei einer Entfernung von mehr als 18 Kilometern die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnten, und für die der Weg zur Arbeit aufgrund der sehr langen Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar war. Die Höhe des Beitrags wird auf der Grundlage der gesamten Fahrtdauer für die Hin- und Rückfahrt berechnet und in Beitragsstufen eingeteilt. Wenn die tägliche Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur in Südtirol mehr als 150 Minuten am Tag beträgt, kann ein Beitrag gewährt werden. Kein Anrecht auf den Beitrag hat, wer mehr als 50.000 Euro Bruttogesamteinkommen erzielt hat oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt worden ist.)
Alle Informationen und die detaillierten Voraussetzungen für das Ansuchen für den Fahrtkostenbeitrag gibt es unter diesem Link:
https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1010540